Verbesserung des Verkehrsflusses im Gärtnerweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1648
Betreff: Verbesserung des Verkehrsflusses im Gärtnerweg Die angegebene Örtlichkeit ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone, für den Schwerlastverkehr bestehen einschränkende Durchfahrtsverbote. Gleichwohl lässt die Fahrbahnbreite von über 6 Metern, auch unter Berücksichtigung, dass der Verkehrsraum durch unerlaubtes Parken partiell eingeschränkt ist, den Begegnungsverkehr von Lieferfahrzeugen zu. Würde der Anregung entsprochen, würde der Fahrbahnquerschnitt in einer Weise ausgeweitet, dass die beabsichtigte geschwindigkeitsdämpfende und für eine Tempo-30-Zone notwendige Wirkung entfällt. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er es nicht für opportun erachtet, der Anregung zu entsprechen.