Sanierung der Mörfelder Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST
1647
Betreff: Sanierung der
Mörfelder Landstraße Obwohl der Magistrat bestrebt ist,
die öffentlichen Verkehrsstraßen so umzugestalten, dass die unterschiedlichen
verkehrlich-funktionalen Ansprüche berücksichtigt werden, sieht er
angesichts der finanziellen Lage des städtischen Haushaltes derzeit keine
Möglichkeiten, im Sinne der Anregung des Ortsbeirats vorrangig tätig zu werden.
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung sind Investitionsplanungen auf das
unabdingbare Maß zu reduzieren. Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur
zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der
Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Für den
Abschnitt der Mörfelder Landstraße ist innerhalb der nächsten Jahre keine
Grunderneuerung erforderlich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
10.03.2017, EA 28