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Sanierung der Mörfelder Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1647 Betreff: Sanierung der Mörfelder Landstraße Obwohl der Magistrat bestrebt ist, die öffentlichen Verkehrsstraßen so umzugestalten, dass die unterschiedlichen verkehrlich-funktionalen Ansprüche berücksichtigt werden, sieht er angesichts der finanziellen Lage des städtischen Haushaltes derzeit keine Möglichkeiten, im Sinne der Anregung des Ortsbeirats vorrangig tätig zu werden. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung sind Investitionsplanungen auf das unabdingbare Maß zu reduzieren. Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Für den Abschnitt der Mörfelder Landstraße ist innerhalb der nächsten Jahre keine Grunderneuerung erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 10.03.2017, EA 28