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Immobilie Koselstraße 53

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Dem Magistrat ist der Besitzerwechsel bekannt, nachdem die Mieterinitiative NBO mit der Stabsstelle Mieterschutz Ende Februar 2020 diesbezüglich in Kontakt getreten ist. Ein Vorkaufsrecht bestand ausdrücklich nicht. Die gegenständliche Liegenschaft war bereits deutlich vor dem Verkauf an die jetzige Eigentümerin in Teileigentumseinheiten nach WEG aufgeteilt worden. Nach § 24 Abs. 2 BauGB steht der Gemeinde beim Verkauf von Teileigentumseinheiten kein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Aus diesem Grund müssen dem Amt für Bau und Immobilien Kaufverträge über WEG-Eigentumseinheiten grundsätzlich nicht vorgelegt werden.

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