Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Leerstand Burgstraße 56

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Seitens des Magistrates wurde im Jahr 2018 der Spitzbodenausbau zur Wohnraumerweiterung, Anbau Zwerchhaus, Einbau einer Loggia, Errichtung einer Balkonanlage und innere Umbauten an einem Wohn- und Geschäftshaus genehmigt. Zwischenzeitlich wurde die Liegenschaft an eine Bauherrschaft mit Sitz im Ausland veräußert. Im Zuge dessen fand ein Wechsel der Bauleitung statt. Hierdurch entstanden erhebliche Verzögerungen in der Abwicklung des Bauvorhabens. Dass vorliegend ein Bauverbot erfolgte, wie der Ortsbeirat vorträgt, ist unzutreffend. Die Verzögerungen des Bauvorhabens ergaben sich allein auf Seiten der Bauherrschaft. Nach der Aufhebung des Verbotes der Zweckentfremdung von Wohnraum im Jahr 2004 existiert gegenwärtig keine entsprechende Rechtsgrundlage, um dem Leerstand des Gebäudes mit repressiven Mitteln entgegen wirken zu können. Die Stadt Frankfurt setzt sich seit Jahren dafür ein, dass das Land Hessen das Zweckentfremdungsverbot wieder einführt. Bisher hat das Land Hessen die Wiedereinführung des Zweckentfremdungsverbots mit dem Hinweis abgelehnt, dass in hessischen Städten angeblich kein Leerstand bestehe.

Verknüpfte Vorlagen