Keine Zigarettenautomaten vor Kinderzentren
Stellungnahme des Magistrats
Da sich der Zigarettenautomat nicht auf öffentlichem Grund befindet, sondern auf einem Privatgrundstück, besteht für die Stadt Frankfurt am Main keine Möglichkeit, in dem privatrechtlich geschlossenen Vertragsverhältnis einzugreifen. Die vom Ortsbeirat angeführte freiwillige Selbstverpflichtung der Tabakindustrie bezieht sich lediglich auf Marketingaktivitäten. Darin sind Zigarettenautomaten jedoch nicht enthalten. Die wichtigsten Regelungen des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV) Werbekodex sind: - Verzicht auf für die Welt von Kindern und Jugendlichen typische Darstellungen - Verzicht auf prominente Vorbilder in der Werbung - Verzicht auf die Darstellung von Models, die jünger als 30 Jahre sind oder von der Mehrzahl von Jugendlichen für jünger als 30 Jahre gehalten werden - Verzicht auf Werbemittel, die besonders für Kinder und Jugendliche attraktiv sind - Beschränkung der Nutzung von Leuchtwerbemedien - Verzicht auf Werbung im werblichen Wirkungsbereich von Schulen und Jugendzentren - Verzicht auf Werbung an oder in öffentlichen Verkehrsmitteln - Verzicht auf Kinowerbung vor 20 Uhr - Unterlassen des Verteilens von Gratispackungen in der Öffentlichkeit - Verzicht auf Marketingaktivitäten, die Tabakprodukte mit Sport in Form von leistungssteigernder körperlicher Anstrengung in Verbindung bringen - Verzicht auf das Sponsoring öffentlicher Sportveranstaltungen - Verzicht auf Marketingaktivitäten in oder an Sportstätten - Begrenzung der Größe und der Dichte von Ganzstellen in der Plakatwerbung (eine Großfläche pro 3000 Einwohner) - Beschränkung des Einsatzes mobiler Werbeträger. Aus den vorgenannten Gründen kann der Magistrat den Zigarettenautomaten vor dem Kinderzentrum "Im Mellsig" nicht entfernen lassen.