Entsiegelung von Parkplätzen im Ortsbezirk 10
Stellungnahme des Magistrats
Bei der Planung der grundhaften Erneuerung und Umgestaltung des öffentlichen Straßenraums prüft der Magistrat grundsätzlich bereits in der Vorplanung, ob Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen möglich sind und berücksichtigt diese gegebenenfalls. Im Zuge der weiterführenden Planung werden Maßnahmen zur Bewirtschaftung oder zur Nutzung des Regenwassers im Sinne des Schwammstadt-Konzeptes geprüft. Grundsätzlich werden bei der Planung und Dimensionierung von Bereichen des öffentlichen Raumes die Tragfähigkeit und die Haltbarkeit genauso berücksichtigt wie die Barrierefreiheit und die Qualität der Oberflächen sowie Maßnahmen einer klimaangepassten Stadtgestaltung gemäß den technischen Regelwerken. Der Magistrat wird daher bei konkreten Maßnahmen eine Entsiegelung von Flächen des öffentlichen Raumes stets in diesem Kontext betrachten.