Entwicklung der Feinstaubbelastung an den Messstationen des Nordends (Friedberger Landstra-ße/Höhenstraße)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST
163
Betreff: Entwicklung der
Feinstaubbelastung an den Messstationen des Nordends (Friedberger
Landstra-ße/Höhenstraße) Zu Frage 1: Die Feinstaubbelastung ist in
Frankfurt am Main in den letzten Jahren deutlich gesunken. Insbesondere an
Verkehrsschwerpunkten wie an der Messstation Friedberger Landstraße konnte eine
erhebliche Minderung der Feinstaub-Konzentrationen erfasst werden. Seit 2011
ist der Grenzwert für das Tagesmittel, welches eine Höhe von 50 μg/m3 an
höchstens 35 Tagen im Kalenderjahr überschreiten darf, eingehalten. Bis zum
05.12.2016 wurden im Jahr 2016 erst 4 Überschreitungstage an der Friedberger
Landstraße registriert. Ein derart niedriges Niveau konnte bis zu diesem
Zeitpunkt noch nie erfasst werden. Die Einhaltung des Grenzwerts in 2016 war
somit sicher, obwohl aufgrund der Anfang Dezember herrschenden austauscharmen
Wetterlage mit weiteren Überschreitungstagen gerechnet werden musste. Der Magistrat berichtet regelmäßig über die
Luftqualität. Lufthygienische Messwerte werden jedes Jahr im statistischen
Jahrbuch der Stadt veröffentlicht. Umfangreichere Informationen
(Trendentwicklung der Feinstaubbelastung bis einschließlich 2015) sind den
Berichten des Umweltamts zu entnehmen: http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/luftqualitae
t2013_2015.pdf
Kontinuierliche Messungen von
Feinstaub in der Höhenstraße werden seit 1999 nicht mehr durchgeführt. Zu Frage 2: Eine aktuelle Quellenzusammensetzung der Feinstäube
liegt dem Magistrat noch nicht vor. Der Magistrat geht davon aus, dass sich die
Verursacheranteile im Vergleich zum noch gültigen Luftreinhalteplan aus 2011
nicht wesentlich geändert haben. Die absoluten Belastungen durch den
KFZ-Verkehr sind aufgrund der Verbreitung des Partikelfilters in den
vergangenen Jahren deutlich gesunken. Eine neue Verursacheranalyse wird in der
2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main,
Teilplan Frankfurt am Main, veröffentlicht. Der Magistrat rechnet mit einer
Veröffentlichung in 2017. Der aktuelle Luftreinhalteplan kann über
http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/LRP%20BALLUNGSRAUM%20RHEIN-MAIN%20Teilp
lan%20Frankfurt%20am%20Main%20Endversion.pdf geladen werden. Zu Frage 3: Die Umweltzone hat sich insofern positiv auf die
Feinstaubbelastung ausgewirkt, als dass sie vorzeitig stark emittierende
Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter vom Verkehr ausgeschlossen hat. Inzwischen
ist dieser umweltzonenbedingte Vorsprung jedoch weitgehend ausgeschöpft, da mit
Einführung der EURO 4 Abgasnorm in 2005 / 2006 Partikelfilter ohnehin für
Neufahrzeuge verpflichtend eingeführt wurden und diese den Fahrzeugbestand nun
weitflächig dominieren. Entsprechend ist der Altbestand an Fahrzeugen ohne
Partikelfilter stark geschrumpft, so dass die derzeit geltende Umweltzone
inzwischen ohne weitergehende Verschärfung (Blaue Plakette hinsichtlich
Stickstoffdioxids) keinen bedeutenden Schadstoffminderungsanteil mehr
beiträgt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 10.11.2016, V 251