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Entwicklung der Feinstaubbelastung an den Messstationen des Nordends (Friedberger Landstra-ße/Höhenstraße)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 163 Betreff: Entwicklung der Feinstaubbelastung an den Messstationen des Nordends (Friedberger Landstra-ße/Höhenstraße) Zu Frage 1: Die Feinstaubbelastung ist in Frankfurt am Main in den letzten Jahren deutlich gesunken. Insbesondere an Verkehrsschwerpunkten wie an der Messstation Friedberger Landstraße konnte eine erhebliche Minderung der Feinstaub-Konzentrationen erfasst werden. Seit 2011 ist der Grenzwert für das Tagesmittel, welches eine Höhe von 50 μg/m3 an höchstens 35 Tagen im Kalenderjahr überschreiten darf, eingehalten. Bis zum 05.12.2016 wurden im Jahr 2016 erst 4 Überschreitungstage an der Friedberger Landstraße registriert. Ein derart niedriges Niveau konnte bis zu diesem Zeitpunkt noch nie erfasst werden. Die Einhaltung des Grenzwerts in 2016 war somit sicher, obwohl aufgrund der Anfang Dezember herrschenden austauscharmen Wetterlage mit weiteren Überschreitungstagen gerechnet werden musste. Der Magistrat berichtet regelmäßig über die Luftqualität. Lufthygienische Messwerte werden jedes Jahr im statistischen Jahrbuch der Stadt veröffentlicht. Umfangreichere Informationen (Trendentwicklung der Feinstaubbelastung bis einschließlich 2015) sind den Berichten des Umweltamts zu entnehmen: http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/luftqualitae t2013_2015.pdf Kontinuierliche Messungen von Feinstaub in der Höhenstraße werden seit 1999 nicht mehr durchgeführt. Zu Frage 2: Eine aktuelle Quellenzusammensetzung der Feinstäube liegt dem Magistrat noch nicht vor. Der Magistrat geht davon aus, dass sich die Verursacheranteile im Vergleich zum noch gültigen Luftreinhalteplan aus 2011 nicht wesentlich geändert haben. Die absoluten Belastungen durch den KFZ-Verkehr sind aufgrund der Verbreitung des Partikelfilters in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Eine neue Verursacheranalyse wird in der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, veröffentlicht. Der Magistrat rechnet mit einer Veröffentlichung in 2017. Der aktuelle Luftreinhalteplan kann über http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/LRP%20BALLUNGSRAUM%20RHEIN-MAIN%20Teilp lan%20Frankfurt%20am%20Main%20Endversion.pdf geladen werden. Zu Frage 3: Die Umweltzone hat sich insofern positiv auf die Feinstaubbelastung ausgewirkt, als dass sie vorzeitig stark emittierende Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter vom Verkehr ausgeschlossen hat. Inzwischen ist dieser umweltzonenbedingte Vorsprung jedoch weitgehend ausgeschöpft, da mit Einführung der EURO 4 Abgasnorm in 2005 / 2006 Partikelfilter ohnehin für Neufahrzeuge verpflichtend eingeführt wurden und diese den Fahrzeugbestand nun weitflächig dominieren. Entsprechend ist der Altbestand an Fahrzeugen ohne Partikelfilter stark geschrumpft, so dass die derzeit geltende Umweltzone inzwischen ohne weitergehende Verschärfung (Blaue Plakette hinsichtlich Stickstoffdioxids) keinen bedeutenden Schadstoffminderungsanteil mehr beiträgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.11.2016, V 251