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Schulwegsicherung Diesterwegschule Zebrastreifen Ginnheimer Hohl

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 163 Betreff: Schulwegsicherung Diesterwegschule Zebrastreifen Ginnheimer Hohl Für Fußgänger steht in der Straße Ginnheimer Hohl die im Schulwegplan der Diesterwegschule ausgewiesene Lichtsignalanlage in Höhe des Kinderzentrums als gesicherte Querungshilfe zur Verfügung. Für einen zusätzlichen Fußgängerüberweg sieht der Magistrat aufgrund der geringen Entfernung zu den Überwegen in Höhe des Kinderzentrums und an der Einmündung Hügelstraße kein Erfordernis. Dies auch vor dem Hintergrund, als die mit dem Erlass des Hessischen Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vorgegebenen Belastungen durch Fußgänger und motorisierten Verkehr nicht erreicht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2012, OM 1703

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