Schulwegsicherung Diesterwegschule Zebrastreifen Ginnheimer Hohl
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST
163
Betreff: Schulwegsicherung
Diesterwegschule Zebrastreifen Ginnheimer Hohl Für Fußgänger steht in der Straße Ginnheimer Hohl
die im Schulwegplan der Diesterwegschule ausgewiesene Lichtsignalanlage in Höhe
des Kinderzentrums als gesicherte Querungshilfe zur Verfügung. Für einen
zusätzlichen Fußgängerüberweg sieht der Magistrat aufgrund der geringen
Entfernung zu den Überwegen in Höhe des Kinderzentrums und an der Einmündung
Hügelstraße kein Erfordernis. Dies auch vor dem Hintergrund, als die mit dem
Erlass des Hessischen Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
vorgegebenen Belastungen durch Fußgänger und motorisierten Verkehr nicht
erreicht werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.11.2012, OM 1703