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Radfahren gegen die Einbahnstraße aufheben!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2007, ST 1637 Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße aufheben! Eine Aufhebung des Radfahrens gegen die Einbahnstraße ist auch nach nochmaliger Prüfung in dem in der Anregung aufgeführten Straßenabschnitt der Goldsteinstraße bzw. der Straße Am Wiesenhof nicht vorgesehen. In beiden Straßen müssen Radfahrer wie Kraftfahrer bei Begegnung ihre Geschwindigkeit anpassen. Radfahrer können in eine der vielen Grundstücksein- und -ausfahrten ausweichen und danach ihre Fahrt fortsetzen. Zusätzlich wird in der Goldsteinstraße gegenüber Haus-Nr. 301 eine weitere Ausweichmöglichkeit geschaffen, um gegebenenfalls entgegenkommende Kraftfahrer vorbeifahren zu lassen. Eine Ausfahrtasche in der Goldsteinstraße an der Kreuzung mit dem Tränkweg und der Straße Zur Waldau soll verhindern, dass Kraftfahrer die Kurve schneiden und mit dem Radfahrer kollidieren. Radfahrerpiktogramme vor und im Kurvenbereich der Straße Am Wiesenhof in Höhe Haus.-Nr. 11 bis 19 zeigen dem Kraftfahrer frühzeitig an, dass mit Radfahrern aus der Gegenrichtung gerechnet werden muss; sie zeigen aber auch dem Radfahrer, dass er die Kurve im großen Bogen befahren muss. Bei einer Befragung von Radfahrern am 18.07.2007, die die Goldsteinstraße bzw. die Straße Am Wiesenhof in Gegenrichtung befuhren, konnten nach deren Aussagen keine gravierenden Sicherheitsmängel festgestellt werden. Die befragten Radfahrer befuhren beide Straßen schon immer in Gegenrichtung. Bei entgegenkommenden Kraftfahrern weichen sie in entsprechende Parklücken bzw. Grundstücksein- und -ausfahrten aus. Eine Aufhebung der neuen Regelung befürworten sie nicht. Das Straßenverkehrsamt wird die geöffneten Einbahnstraßen weiterhin kritisch beobachten und entsprechende Maßnahmen ergreifen, sofern sich auffällige Konfliktsituationen in diesen Straßen zeigen. Ziel der Öffnung von Einbahnstraßen bleibt es, den Radverkehr in der Stadt zu erhöhen, dabei aber alle Sicherheitsfragen zu prüfen und abzuwägen. Grundsätzlich sei darauf verwiesen, dass gemäß § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Teilnahme am Straßenverkehr eine ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. So sollten Kraftfahrer wie Radfahrer bei Begegnungen untereinander ihre Geschwindigkeit anpassen, wenn nötig anhalten oder in eine Parklücke oder Einfahrt ausweichen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Stadtteil Goldstein Straßen im Zweirichtungsverkehr befahren werden, in denen ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Nur durch gegenseitige Rücksichtnahme kommt es hier zu einem konfliktfreien Miteinander im Straßenverkehr (z.B. Tannenkopfweg, Sonnenweg). Daher sollte es auch möglich sein, o. a. Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2007, OM 1485 Antrag vom 10.02.2012, OF 307/6