Radfahren gegen die Einbahnstraße aufheben!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2007, ST
1637
Betreff: Radfahren gegen
die Einbahnstraße aufheben! Eine Aufhebung des Radfahrens gegen die
Einbahnstraße ist auch nach nochmaliger Prüfung in dem in der Anregung
aufgeführten Straßenabschnitt der Goldsteinstraße bzw. der Straße Am Wiesenhof
nicht vorgesehen. In beiden Straßen müssen Radfahrer wie Kraftfahrer
bei Begegnung ihre Geschwindigkeit anpassen. Radfahrer können in eine der
vielen Grundstücksein- und -ausfahrten ausweichen und danach ihre Fahrt
fortsetzen. Zusätzlich wird in der Goldsteinstraße gegenüber
Haus-Nr. 301 eine weitere Ausweichmöglichkeit geschaffen, um gegebenenfalls
entgegenkommende Kraftfahrer vorbeifahren zu lassen. Eine Ausfahrtasche in der Goldsteinstraße an der
Kreuzung mit dem Tränkweg und der Straße Zur Waldau soll verhindern, dass
Kraftfahrer die Kurve schneiden und mit dem Radfahrer kollidieren. Radfahrerpiktogramme vor und im Kurvenbereich der
Straße Am Wiesenhof in Höhe Haus.-Nr. 11 bis 19 zeigen dem Kraftfahrer
frühzeitig an, dass mit Radfahrern aus der Gegenrichtung gerechnet werden muss;
sie zeigen aber auch dem Radfahrer, dass er die Kurve im großen Bogen befahren
muss. Bei einer Befragung von Radfahrern am 18.07.2007,
die die Goldsteinstraße bzw. die Straße Am Wiesenhof in Gegenrichtung befuhren,
konnten nach deren Aussagen keine gravierenden Sicherheitsmängel festgestellt
werden. Die befragten Radfahrer befuhren beide Straßen schon immer in
Gegenrichtung. Bei entgegenkommenden Kraftfahrern weichen sie in entsprechende
Parklücken bzw. Grundstücksein- und -ausfahrten aus. Eine Aufhebung der neuen
Regelung befürworten sie nicht. Das Straßenverkehrsamt wird die geöffneten
Einbahnstraßen weiterhin kritisch beobachten und entsprechende Maßnahmen
ergreifen, sofern sich auffällige Konfliktsituationen in diesen Straßen zeigen.
Ziel der Öffnung von Einbahnstraßen bleibt es, den Radverkehr in der Stadt zu
erhöhen, dabei aber alle Sicherheitsfragen zu prüfen und abzuwägen. Grundsätzlich sei darauf verwiesen, dass gemäß § 1
der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Teilnahme am Straßenverkehr eine ständige
Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert. Jeder Verkehrsteilnehmer hat
sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als
nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. So sollten Kraftfahrer wie Radfahrer
bei Begegnungen untereinander ihre Geschwindigkeit anpassen, wenn nötig
anhalten oder in eine Parklücke oder Einfahrt ausweichen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass
im Stadtteil Goldstein Straßen im Zweirichtungsverkehr befahren werden, in
denen ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Nur durch gegenseitige
Rücksichtnahme kommt es hier zu einem konfliktfreien Miteinander im
Straßenverkehr (z.B. Tannenkopfweg, Sonnenweg). Daher sollte es auch möglich
sein, o. a. Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.08.2007, OM 1485
Antrag vom
10.02.2012, OF
307/6