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Aufhebung der Parkplätze auf dem Schulhof der Freiherr-vom-Stein-Schule

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Es wird auf die Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 357, verwiesen. In den Pausen wird zusätzlich das Foyer bereitgestellt. Somit kann eine Erweiterung der Schulhoffläche erreicht werden. Zu
  2. Die Parkplätze sind im Rahmen des Neubaus in der Baugenehmigung als Stellplatznachweis (Grundlage Stellplatzverordnung) festgeschrieben worden. Die Stellplätze an der Schule sind somit Bestandteil der Baugenehmigung und können nicht gesondert betrachtet werden.