Umnutzung eines städtischen Grundstücks in Bergen-Enkheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST
1635
Betreff: Umnutzung eines
städtischen Grundstücks in Bergen-Enkheim Zu 1. Die Anfrage bezieht sich auf die Flurstücke 490/18
und 490/20, Flur 40, Gemarkung Bergen-Enkheim. Die Liegenschaften befindet sich
im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 404 - Riedschule, rechtskräftig seit
dem 20.09.1983. Dieser setzt für das Flurstück 490/18 "Öffentliche Grünfläche -
Schulsportanlage" sowie für das Flurstück 490/20 "Verkehrsfläche" fest.
Eigentümer ist die Stadt Frankfurt am Main mit Liegenschaftszuordnung zum
städtischen Sportamt sowie zum Amt für Straßenbau und Erschließung. Bisher wurde auf der öffentlichen Grünfläche die
planungsrechtlich festgesetzte Nutzung "Schulsportanlage" baulich nicht
umgesetzt. Über die Verkehrsfläche wird eine wichtige Fuß- und
Radwegeverbindung, die u.a. Bestandteil der städtischen Radverkehrskonzeption
ist, gesichert. Des Weiteren schließen hier mehrere Zugänge und Zufahrten an
das Schulgelände und die Sporthalle der Schule am Ried an, die teilweise als
Feuerwehrzufahrten notwendig sind. Bei einer Umnutzung der Fläche müssen daher
diese Nutzungen weiter uneingeschränkt erhalten bleiben. Gemäß BauGB sind Vorhaben auf den o.g. Flächen
zulässig oder können befreit werden, durch welche die Grundzüge des
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 404 nicht berührt werden. Mit der
Festsetzung "Öffentliche Grünfläche" Zweckbestimmung "Schulsportanlage" für das
Flurstück 490/18 steht die Nutzung der Freifläche im Zusammenhang mit der
Schule im Vordergrund. Zu 2. Die oben genannten Liegenschaften eignen sich
räumlich grundsätzlich für den Standort einer Seniorenfitnessanlage. Allerdings
stehen für eine derartige Nutzung keine Mittel im Haushalt zur Verfügung. Bei
der angeregten Umnutzung einer Teilfläche ist darüber hinaus zu
berücksichtigen, dass diese dem Infrastrukturbedarf der schulischen Einrichtung
entgegenstehen.
Zu 3. Prognosen zufolge wird die Schule am Ried in den
nächsten Jahren durch die Aufnahme weiterer SchülerInnen wachsen. Dies steht
auch in Zusammenhang mit dem südlich angrenzenden Neubaugebiet Leuchte, welches
im Einzugsbereich der Schule liegt und aktuell erschlossen wird. Um die
künftigen Bedarfe der sozialen Infrastruktur abbilden zu können, erachtet es
der Magistrat für sinnvoll die Zuordnung der oben genannten Liegenschaft in
vollem Flächenumfang als Reservefläche Schule beizubehalten. Je nach Bedarf der Schule ist eine Änderung des
bestehenden Bebauungsplans zur Umsetzung eines baulichen Vorhabens notwendig.
Eine planungsrechtliche Änderung der Zweckbestimmung "Schulsportanlage" in
"Reservefläche Schule" wird ohne konkrete Planung jedoch nicht als sinnvoll
erachtet, da die gültige Festsetzung die funktionale Zuordnung der Fläche zur
Schulnutzung beinhaltet und somit jener vorbehalten ist. Zu 4. Die planungsrechtliche Festsetzung der Liegenschaft
490/18 ordnet die Fläche der Schulnutzung zu. Eine Umnutzung des Grundstücks zu
Wohnungsbauzwecken wiederspricht den Grundzügen des Bebauungsplans. Zur
Entwicklung neuer Wohnbauflächen am angeregten Standort wäre die Änderung des
bestehenden Baurechts erforderlich. Dem steht jedoch die Prognose zum
Schulwachstum entgegen. Folglich kann der Magistrat vor diesem Hintergrund den
Anregungen aus Punkt 2 und 4 nicht zustimmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.09.2014, OM 3411