Vorgarten des Hauses Bornheimer Landstraße 77
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST
1634
Betreff: Vorgarten des
Hauses Bornheimer Landstraße 77 Mit Baugenehmigung vom 08.04.2014
wurde im Vorgarten der Liegenschaft Bornheimer Landstraße 77 ein auf fünf Jahre
befristeter Wirtschaftsgarten genehmigt. Hierfür hat der Magistrat unter der Vorgabe, dass
die Begrünung des Vorgartens dauerhaft zu gewährleisten ist, eine Abweichung
von den Vorschriften der Vorgartensatzung zugelassen. Der Magistrat hält diese Entscheidung für
gerechtfertigt, da die Vorgartenzonen in der Gesamtbetrachtung ausreichend
begrünte Flächen vorsehen, insbesondere im Bereich zum ruhigeren, wohngeprägten
Bäckerweg. Der Vorgartenbereich wird zwischen den befestigten Zugängen und der
Wirtschaftsgartenfläche nachbegrünt, der Wirtschaftsgarten mit einem
grenzständigen, 80 cm breiten Pflanzstreifen und einem Einzelbaum bepflanzt.
Der Belag des Wirtschaftsgartens ist als versickerungsfähiges Pflastersystem
ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.05.2017, V 465