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Vorgarten des Hauses Bornheimer Landstraße 77

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1634 Betreff: Vorgarten des Hauses Bornheimer Landstraße 77 Mit Baugenehmigung vom 08.04.2014 wurde im Vorgarten der Liegenschaft Bornheimer Landstraße 77 ein auf fünf Jahre befristeter Wirtschaftsgarten genehmigt. Hierfür hat der Magistrat unter der Vorgabe, dass die Begrünung des Vorgartens dauerhaft zu gewährleisten ist, eine Abweichung von den Vorschriften der Vorgartensatzung zugelassen. Der Magistrat hält diese Entscheidung für gerechtfertigt, da die Vorgartenzonen in der Gesamtbetrachtung ausreichend begrünte Flächen vorsehen, insbesondere im Bereich zum ruhigeren, wohngeprägten Bäckerweg. Der Vorgartenbereich wird zwischen den befestigten Zugängen und der Wirtschaftsgartenfläche nachbegrünt, der Wirtschaftsgarten mit einem grenzständigen, 80 cm breiten Pflanzstreifen und einem Einzelbaum bepflanzt. Der Belag des Wirtschaftsgartens ist als versickerungsfähiges Pflastersystem ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 465

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