Neubau Studentenwohnheim Hansaallee 141
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1634
Betreff: Neubau Studentenwohnheim Hansaallee 141 Bei der Frage der Zahl der erforderlichen Stellplätze hat sich der Magistrat bewusst für eine nach § 6 Abs. 1 der Stellplatzsatzung mögliche Ausnahme entschieden. Für Wohnheime sieht die Stellplatzsatzung regelmäßig 1 Stellplatz je 3 Betten vor. Die Erfahrungen an anderen Standorten von Studentenwohnheimen zeigen allerdings, dass der tatsächliche Stellplatzbedarf weit unter den grundsätzlichen Forderungen der Stellplatzsatzung liegt, weswegen von einer negativen Auswirkung des Bauvorhabens auf die Parksituation im umliegenden Gebiet nicht auszugehen ist. Vor diesem Hintergrund wurden der Bauherrschaft die Baugenehmigungen für das Vorhaben mit der Maßgabe erteilt, dass insgesamt 61 Stellplätze in der Tiefgarage zu schaffen sind. Der Magistrat wird mit der Bauherrschaft und dem Ortsvorsteher zwecks Projektvorstellung Kontakt aufnehmen.