Neubau Studentenwohnheim Hansaallee 141
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST
1634
Betreff: Neubau
Studentenwohnheim Hansaallee 141 Bei der Frage der Zahl der
erforderlichen Stellplätze hat sich der Magistrat bewusst für eine nach § 6
Abs. 1 der Stellplatzsatzung mögliche Ausnahme entschieden. Für Wohnheime sieht
die Stellplatzsatzung regelmäßig 1 Stellplatz je 3 Betten vor. Die Erfahrungen
an anderen Standorten von Studentenwohnheimen zeigen allerdings, dass der
tatsächliche Stellplatzbedarf weit unter den grundsätzlichen Forderungen der
Stellplatzsatzung liegt, weswegen von einer negativen Auswirkung des
Bauvorhabens auf die Parksituation im umliegenden Gebiet nicht auszugehen ist.
Vor diesem Hintergrund
wurden der Bauherrschaft die Baugenehmigungen für das Vorhaben mit der Maßgabe
erteilt, dass insgesamt 61 Stellplätze in der Tiefgarage zu schaffen sind.
Der Magistrat wird mit der Bauherrschaft und dem
Ortsvorsteher zwecks Projektvorstellung Kontakt aufnehmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.09.2013, OM 2474