Anlage einer Gehwegverbindung
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dem Vorschlag des Ortsbeirates, im Baugebiet Harheim-Süd zwischen dem neuen Feldrandweg und dem Wendehammer Im Niederfeld in der Grünanlage nordwestlich des Regenüberlaufbeckens einen Fußweg anzulegen, nicht folgen. Bei der Fläche handelt es sich zum einen um eine festgesetzte Ausgleichsfläche. Hier können nicht ohne weiteres bauliche Maßnahmen vorgenommen werden. Mindestens wäre ein Ausgleich an anderer Stelle vorzunehmen. Zum anderen wird keine dringende Notwendigkeit erkannt, den bestehenden Trampelpfad zu befestigen. Die zusätzliche Wegstrecke bei Nutzung des bestehenden Feldrandweges beträgt lediglich 6 m. Der Trampelpfad stellt lediglich eine minimale Abkürzung dar. Der etablierte Trampelpfad kann weiter als solcher genutzt werden.