Durchgang De-Bary-Straße/Feldgerichtstraße: Durch Beleuchtung und Umgestaltung das Gefahrenpotenzial abmildern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST
1630
Betreff: Durchgang
De-Bary-Straße/Feldgerichtstraße: Durch Beleuchtung und Umgestaltung das
Gefahrenpotenzial abmildern Da nach dem bestehenden
Mietvertrag der Mieter für die Pflege und Unterhaltung des Areals des
REWE-Markts einschließlich des Durchgangs zur De-Bary-Straße verantwortlich
ist, wurde der Sachverhalt mit diesem im Rahmen eines Ortstermins erörtert.
Hiernach erklärte dieser sich bereit, den bestehenden Durchgang zu verbreitern,
die Beleuchtung, die sich am Gebäude des REWE-Marktes befindet, zu prüfen und
gegebenenfalls auszutauschen sowie künftig für eine geordnete Müll- und
Einkaufssituation Sorge zu tragen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.09.2014, OM 3451