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Durchgang De-Bary-Straße/Feldgerichtstraße: Durch Beleuchtung und Umgestaltung das Gefahrenpotenzial abmildern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1630 Betreff: Durchgang De-Bary-Straße/Feldgerichtstraße: Durch Beleuchtung und Umgestaltung das Gefahrenpotenzial abmildern Da nach dem bestehenden Mietvertrag der Mieter für die Pflege und Unterhaltung des Areals des REWE-Markts einschließlich des Durchgangs zur De-Bary-Straße verantwortlich ist, wurde der Sachverhalt mit diesem im Rahmen eines Ortstermins erörtert. Hiernach erklärte dieser sich bereit, den bestehenden Durchgang zu verbreitern, die Beleuchtung, die sich am Gebäude des REWE-Marktes befindet, zu prüfen und gegebenenfalls auszutauschen sowie künftig für eine geordnete Müll- und Einkaufssituation Sorge zu tragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3451