Schließung von Postbankfilialen
Stellungnahme des Magistrats
Dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist bewusst, dass die Schließung der Postfiliale im Riederwald Frankfurt, Beeinträchtigungen der Bargeldversorgung nach sich ziehen kann. Die Postbank unterliegt den allgemeinen gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für Banken und Finanzdienstleister in Deutschland. Diese beinhalten unter anderem die Aufsicht durch die BaFin, das Kreditwesengesetz (KWG), das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) sowie den Verbraucherschutz und Datenschutz. Die Einhaltung dieser Vorschriften gewährleistet, dass die Interessen der Kunden gewahrt bleiben. Die Entscheidung, Finanzdienstleistungen in Partnerfilialen schrittweise einzustellen, basiert auf wirtschaftlichen Überlegungen und der Notwendigkeit, sich an veränderte Marktbedingungen anzupassen und ist hiervon unberührt. Eine Teilhabe an Zahlungsverkehren und dem Zugang zu Bargeld ist durch das Basiskonto und einen weiterhin im Riederwald vorhandenen Geldautomaten gesichert. Lohnersatzleistungen, die mit Schecks erbracht werden, können auf dem Postweg eingereicht werden. Zu
- Der Rückzug der Postbank aus den Stadtteilen führt aus Sicht des Magistrates nicht zu unzumutbaren sozialen Härten, da weiterhin Zugänge zu üblichen Finanzdienstleistern und Zahlungsverkehren, einschließlich der Versorgung mit Bargeld, bestehen. Zu
- Eine Intervention gegen freie unternehmerische Entscheidungen ist jedem Bürger zivilrechtlich über die Verbraucherzentrale möglich, jedoch nicht Aufgabe der Stadt. Zu
- Eine Klage gegen die Nichteinhaltung einer freiwilligen Selbstverpflichtung ist aus Sicht des Magistrates zivilrechtlichen Organisationen möglich, aber nicht Aufgabe der Stadt. (siehe 2.)