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Zeilsheim: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße umrüsten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Gemäß Absatz 3 (Ziele und Einsatzbereiche von Lichtsignalanlagen) des Einführungserlasses des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur RiLSA (Richtlinien für Lichtsignalanlagen) vom 23.11.2015 dürfen Lichtsignalanlagen nicht als Maßnahme zur Beeinflussung der Fahrgeschwindigkeit eingesetzt werden. Es ist insbesondere unzulässig, Lichtsignalanlagen ausschließlich zum Zweck der Geschwindigkeitsverringerung oder als Ersatz für Geschwindigkeitsüberwachung anzuordnen. Aus den genannten Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden.

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