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Stadttaubenschutzkonzept erstellen und umsetzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Tauben befinden sich nicht in der direkten Obhut des Menschen und eine tatsächliche Bestimmungsmacht über das Tier in eigenem Interesse besteht nicht. Sie werden nicht durch den Menschen gehalten oder betreut, sondern können sich als wildlebende Tiere in ihrer Umwelt frei bewegen und selbst versorgen. Daher existiert auch keine Verpflichtung bzw. eine Fürsorgepflicht, die Tiere gemäß § 2 Nr. 1 TierSchG ihrer Art und den Bedürfnissen entsprechend angemessen zu "ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen", oder die Notwendigkeit, in diesem Rahmen ein Stadttaubenschutzkonzept zu erstellen und umzusetzen. Die Abteilung Veterinärwesen der Stadt Frankfurt begrüßt die ehrenamtliche Arbeit des Stadttaubenprojekts, um die Population von Tauben in der Stadt längerfristig zu begrenzen und es gibt aktuell vom Stadttaubenprojekt bereits vier Taubenhäuser in Frankfurt: - An der Mahräckerstraße - An der Hauptwache - Am Parkhaus am Gericht - Die Freifluganlage in Oberrad auf dem dortigen Gnadenhof. Am Westbahnhof soll außerdem nach den dortigen Umbauarbeiten zusätzlich ein weiteres Taubenhaus entstehen. Ferner gibt es am Tierheim in Fechenheim noch ein Taubenhaus, dieses wird direkt vom dortigen Tierschutzverein betrieben. In diesen Taubenhäusern werden in regelmäßigen Abständen die Eier entnommen und durch Kunststoffattrappen ersetzt, somit wird die Population tierwohlgerecht reduziert.