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Stand der Baupläne an der Friedberger Landstraße zwischen Mauerweg und Gaußstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1627 Betreff: Stand der Baupläne an der Friedberger Landstraße zwischen Mauerweg und Gaußstraße Zu 1.) Die vom Ortsbeirat bezeichnete Fläche teilt sich in zwei Eigentumsbereiche auf. Die Parzelle Flurstück 18/5, Flur 143, Gemarkung Frankfurt Bezirk 13 (465) steht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Die südlichen drei Parzellen Flurstück 16/1,16/2 und16/3, Flur 143, Gemarkung Frankfurt Bezirk 13 (465) befinden sich im Privatbesitz. Zu 2.) Die Fläche befindet sich im Bereich des Bebauungsplans NO 1a Nr 2, der am 14.01.1967 in Kraft getreten ist. Dieser setzt für den Bereich allgemeines Wohngebiet (WA), vier Vollgeschosse und eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 fest. Der Bebauungsplan ist für dieses Grundstück jedoch nicht ganz umsetzbar, weil er die Lage der heutigen Friedberger Landstraße noch nicht kennt und dementsprechend eine vordere Baulinie in der heutigen Straßenfläche definiert. Daneben gelten die Erhaltungssatzungen Nr. 42 und Nr. 56. Zu 3.), 4.) und 5.) Die Fläche im Eigentum der Stadt wurde über den Liegenschaftsfond in einem Konzeptverfahren an eine Genossenschaft vergeben. Für diesen Bereich erfolgten umfängliche Bauberatungen zu einem Mehrfamilienhaus mit neun Wohnungen. Eine entsprechende Bauvoranfrage wurde positiv beschieden, ein Bauantrag liegt bisher noch nicht vor. Für die im Privatbesitz befindliche Fläche wurde Ende Juli 2019 eine Bauvoranfrage bezüglich der Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit 26 Wohneinheiten sowie eines Ladengeschäfts und zwei Einheiten für freiberufliche Nutzungen eingereicht. Über einen voraussichtlichen Baubeginn können keine Angaben gemacht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.05.2019, V 1295

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