Stand der Baupläne an der Friedberger Landstraße zwischen Mauerweg und Gaußstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.08.2019, ST 1627 Betreff: Stand der Baupläne an der Friedberger
Landstraße zwischen Mauerweg und Gaußstraße Zu 1.) Die vom Ortsbeirat bezeichnete Fläche
teilt sich in zwei Eigentumsbereiche auf. Die Parzelle Flurstück 18/5, Flur
143, Gemarkung Frankfurt Bezirk 13 (465) steht im Eigentum der Stadt Frankfurt
am Main. Die südlichen drei Parzellen Flurstück 16/1,16/2 und16/3, Flur 143,
Gemarkung Frankfurt Bezirk 13 (465) befinden sich im Privatbesitz. Zu 2.) Die Fläche befindet sich im Bereich des
Bebauungsplans NO 1a Nr 2, der am 14.01.1967 in Kraft getreten ist. Dieser
setzt für den Bereich allgemeines Wohngebiet (WA), vier Vollgeschosse und eine
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 fest. Der Bebauungsplan ist für dieses Grundstück jedoch
nicht ganz umsetzbar, weil er die Lage der heutigen Friedberger Landstraße noch
nicht kennt und dementsprechend eine vordere Baulinie in der heutigen
Straßenfläche definiert. Daneben gelten die Erhaltungssatzungen Nr. 42 und Nr.
56. Zu 3.), 4.) und 5.) Die Fläche im Eigentum der Stadt
wurde über den Liegenschaftsfond in einem Konzeptverfahren an eine
Genossenschaft vergeben. Für diesen Bereich erfolgten umfängliche Bauberatungen
zu einem Mehrfamilienhaus mit neun Wohnungen. Eine entsprechende Bauvoranfrage
wurde positiv beschieden, ein Bauantrag liegt bisher noch nicht vor. Für die im Privatbesitz befindliche Fläche wurde Ende
Juli 2019 eine Bauvoranfrage bezüglich der Errichtung eines Wohn- und
Geschäftshauses mit 26 Wohneinheiten sowie eines Ladengeschäfts und zwei
Einheiten für freiberufliche Nutzungen eingereicht. Über einen voraussichtlichen Baubeginn können keine
Angaben gemacht werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 16.05.2019, V
1295