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Finanzierung für Spielplätze im Ortsbezirk 8 sicherstellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu a) Das Grünflächenamt meldet seit Jahren seine Mittel in der Grünflächenunterhaltung, zu der auch die Unterhaltung der Spiel- und Bolzplätze gehören, anhand seiner geplanten Bedarfe an. Die Mittel können dem Grünflächenamt jedoch nicht immer in voller Höhe vom Magistrat zur Verfügung gestellt werden, da die Entscheidung, welches Amt wieviel Geld erhält, von der allgemeinen Haushaltslage abhängt. Mittel- und langfristige Planungen sind in Bezug auf das Spielplatzbudget nicht möglich, da die genehmigten Mittel jeweils für das Haushaltsjahr bzw. den Doppelhaushalt zur Verfügung stehen. Zu b) Die Mittel für die Grünunterhaltung, unter anderem auch die der Spielplatzunterhaltung, werden bezirksweise zugeordnet. Die Mittelverteilungen werden im Bezirk nach Dringlichkeit und Notwendigkeit priorisiert. Eine Mittelverteilung nach Stadtteilen oder Ortsbezirken findet nicht statt. Zu c) Die zur Verfügung stehenden konsumtiven Mittel zur Instandsetzung und dem Austausch von Spielgeräten sind weitestgehend aufgebraucht, bzw. müssen für unterjährig anfallende Reparaturen zurückgehalten werden. Deswegen kann zur Instandsetzung weiterer Spielplätze keine valide Aussage getroffen werden. Zu d) Die Prioritäten für 2023 und 2024 sind bereits festgelegt. Frühestens 2025 könnte mit einer Planung begonnen werden, in Abhängigkeit davon, welche neuen Prioritäten in der Abstimmung mit den Kinderbeauftragten festgelegt werden. Zu e) Im Gegensatz zum Jahr 2022 werden die Gespräche mit den Kinderbeauftragten im Jahr 2023 in abgewandelter Form geführt. Grund hierfür sind die zum Teil mäßigen Teilnahmen an den Besprechungen im Vorjahr. Das Kinderbüro wird die Fragen der Kinderbeauftragten bis zu einem Stichtag sammeln, die Beantwortung erfolgt dann in einer Gesprächsrunde mit dem Grünflächenamt und dem Kinderbüro. Die direkte Kommunikation, der regelmäßige Austausch und auch die regelmäßigen Treffen auf den Spielplätzen vor Ort zwischen den Kinderbeauftragten der Stadtteile und den Sachratenleiter:innen Spielplätze und Freizeitanlagen finden wie gewohnt statt. Zu f) Der Magistrat hat keine Verantwortung für die Kontrolle und Instandhaltung von Spielplätzen, die im Rahmen von Wohnungsbauprojekten der Wohnungsbaugesellschaften gebaut wurden.