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Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1623 Betreff: Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Städtischen Verkehrspolizei auch die Landespolizei und die Unfallkommission vertreten sind. Die Arbeitsgruppe orientiert sich bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern zur Verkehrssicherheit wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlichtverstöße oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, werden deshalb priorisiert. In dem vom Ortsbeirat genannten Bereich liegt kein geschwindigkeitsbedingter Unfallschwerpunkt vor. Aus diesem Grund wird von der Installation einer stationären Überwachungsanlage abgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 13.03.2017, EA 92