Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST
1623
Betreff: Blitzanlagen auf
der Hanauer Landstraße in Fechenheim Die Entscheidung, welche Standorte
für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden,
erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Städtischen Verkehrspolizei
auch die Landespolizei und die Unfallkommission vertreten sind. Die
Arbeitsgruppe orientiert sich bei der Entscheidungsfindung an
objektivierbaren Parametern zur Verkehrssicherheit wie sie die Unfallzahlen der
Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt
(schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlichtverstöße oder
Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, werden deshalb
priorisiert.
In dem vom Ortsbeirat genannten
Bereich liegt kein geschwindigkeitsbedingter Unfallschwerpunkt vor. Aus diesem
Grund wird von der Installation einer stationären Überwachungsanlage
abgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
13.03.2017, EA 92