Mittelinsel oder Zebrastreifen auf der Straße Zur Kalbacher Höhe
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST
1623
Betreff: Mittelinsel oder
Zebrastreifen auf der Straße Zur Kalbacher Höhe In der ST 76 zur OM 3966 vom 14.01.2011 legte der
Magistrat dar, dass sich durch den Einbau von Mittelinseln eher ein
Geschwindigkeitsreduzierender Effekt erreichen lässt als durch Zebrastreifen.
Diese Mittelinseln wurden in den Bereichen, in denen es aus Platzgründen
möglich war, eingerichtet. Im Bereich des Bonifatiusparks weist die Straße Zur
Kalbacher Höhe lediglich eine nutzbare Breite von 6,50 Meter auf. Diese Breite
ist ausreichend für den Begegnungsverkehr Bus / Bus. Um diesen weiter
gewährleisten zu können, ist der Einbau eines Fahrbahnteilers aus Platzgründen
leider nicht möglich. Die Straße Zur Kalbacher Höhe ist Bestandteil einer
Tempo-30-Zone. Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung besagen,
dass Fußgängerüberwege nur dann angelegt werden sollen, wenn es erforderlich
ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher die Straße
überqueren kann. Dies ist nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke und das
Fußgängeraufkommen nötig machten. Die Richtlinien für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) geben Einsatzgrenzen vor. So
müssen bestimmte verkehrliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese werden
erkennbar nicht erreicht. Die Piktogramme "Achtung Kinder" wurden
zwischenzeitlich erneuert. Der Magistrat bedauert, aus den vorgenannten
Gründen der Anregung nicht vollumfänglich entsprechen zu können.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.05.2012, OM 1234
Antrag vom
16.11.2012, OF
191/12
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1778