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Mittelinsel oder Zebrastreifen auf der Straße Zur Kalbacher Höhe

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST 1623 Betreff: Mittelinsel oder Zebrastreifen auf der Straße Zur Kalbacher Höhe In der ST 76 zur OM 3966 vom 14.01.2011 legte der Magistrat dar, dass sich durch den Einbau von Mittelinseln eher ein Geschwindigkeitsreduzierender Effekt erreichen lässt als durch Zebrastreifen. Diese Mittelinseln wurden in den Bereichen, in denen es aus Platzgründen möglich war, eingerichtet. Im Bereich des Bonifatiusparks weist die Straße Zur Kalbacher Höhe lediglich eine nutzbare Breite von 6,50 Meter auf. Diese Breite ist ausreichend für den Begegnungsverkehr Bus / Bus. Um diesen weiter gewährleisten zu können, ist der Einbau eines Fahrbahnteilers aus Platzgründen leider nicht möglich. Die Straße Zur Kalbacher Höhe ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung besagen, dass Fußgängerüberwege nur dann angelegt werden sollen, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher die Straße überqueren kann. Dies ist nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke und das Fußgängeraufkommen nötig machten. Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) geben Einsatzgrenzen vor. So müssen bestimmte verkehrliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese werden erkennbar nicht erreicht. Die Piktogramme "Achtung Kinder" wurden zwischenzeitlich erneuert. Der Magistrat bedauert, aus den vorgenannten Gründen der Anregung nicht vollumfänglich entsprechen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.05.2012, OM 1234 Antrag vom 16.11.2012, OF 191/12 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1778