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Berkersheim und Preungesheim jetzt vom Durchgangsverkehr entlasten hier: Linksabbiegen an der Friedberger Warte ermöglichen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1621 Betreff: Berkersheim und Preungesheim jetzt vom Durchgangsverkehr entlasten hier: Linksabbiegen an der Friedberger Warte ermöglichen Die aktuelle Verkehrsführung (Sperrung der Linksabbiegemöglichkeit in der Homburger Landstraße - Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit von der Gießener Straße in Richtung Norden) geht zurück auf die Einrichtung der Tempo-30-Zone in Preungesheim (Zone 10.2) und die damit verbundene Verkehrsberuhigung der Homburger Landstraße. Auch bei den Überlegungen zur Straßenbahnanbindung von Preungesheim sowie der Umstrukturierung der Kasernengelände Atterberry und Betts wurde die geänderte Verkehrsführung frühzeitig berücksichtigt (siehe Magistratsberichte B 270/1993 und B 263/1997). Nach der Eröffnung der Ostumgehung A 661 forderte sowohl der Ortsbeirat 3 (OA 1387/1995, Punkt 3) als auch die Stadtverordnetenversammlung (§ 4814/1995, Punkt A 4). "Die Linksabbiegemöglichkeit von der Homburger Landstraße in die Friedberger Landstraße wird abgeschafft. Gleichzeitig wird eine Linksabbiegemöglichkeit von der Gießener Straße in die Friedberger Landstraße eingerichtet." Verkehrsuntersuchungen dazu haben diese Maßnahme positiv bewertet und zur weiteren Verfolgung vorgeschlagen (siehe Berichte B 711/1995 und B 160/1997). Die weitere Planung und Realisierung erfolgte im Rahmen der Straßenbahnverlängerung zum Frankfurter Bogen (siehe M 90/2001, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2001, § 1337). Voraussetzung für die Umsetzung aller genannten Anträge und Anregungen war die Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit aus der südlichen Homburger Landstraße in den Marbachweg, um so die neue Linksabbiegemöglichkeit in der Gießener Straße erreichen zu können. Die Lichtsignalanlage Friedberger Landstraße/Homburger Landstraße (FL11) wird verkehrsabhängig mit einer Bevorzugung des öffentlichen Nahverkehrs (Straßenbahn-Linie 18, Buslinien 30 und 36) in Grüner Welle betrieben. Die Einrichtung einer Linksabbiegebeziehung von der Homburger Landstraße in die Friedberger Landstraße hätte die Einrichtung einer zusätzlichen Signalphase zur Folge, welche erhebliche Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Friedberger Landstraße und auf den dort verkehrenden öffentlichen Nahverkehr hätte. Die Anzahl, der über die Linksabbiegebeziehung abbiegenden Fahrzeuge, kann als gering angenommen werden, da die bestehende Beschilderung den Verkehr aus der nördlichen Homburger Landstraße über den Marbachweg und die Gießener Straße auf die Friedberger Landstraße Richtung Norden leitet. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die in der Anregung geforderte Fahrbeziehung zusätzlichen Verkehr, der heute über die Gießener Straße geführt wird, auf die Homburger Landstraße zieht. Der Magistrat bittet um Verständnis, dass er aus den vorstehenden Gründen der Anregung nicht zu folgen vermag. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4410