Berkersheim und Preungesheim jetzt vom Durchgangsverkehr entlasten hier: Linksabbiegen an der Friedberger Warte ermöglichen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST
1621
Betreff: Berkersheim und
Preungesheim jetzt vom Durchgangsverkehr entlasten hier: Linksabbiegen an
der Friedberger Warte ermöglichen Die aktuelle Verkehrsführung
(Sperrung der Linksabbiegemöglichkeit in der Homburger Landstraße - Einrichtung
einer Linksabbiegemöglichkeit von der Gießener Straße in Richtung Norden) geht
zurück auf die Einrichtung der Tempo-30-Zone in Preungesheim (Zone 10.2) und
die damit verbundene Verkehrsberuhigung der Homburger Landstraße. Auch bei den
Überlegungen zur Straßenbahnanbindung von Preungesheim sowie der
Umstrukturierung der Kasernengelände Atterberry und Betts wurde die geänderte
Verkehrsführung frühzeitig berücksichtigt (siehe Magistratsberichte B
270/1993 und B 263/1997). Nach der Eröffnung der Ostumgehung A 661 forderte
sowohl der Ortsbeirat 3 (OA 1387/1995, Punkt 3) als auch die
Stadtverordnetenversammlung (§ 4814/1995, Punkt A 4). "Die
Linksabbiegemöglichkeit von der Homburger Landstraße in die Friedberger
Landstraße wird abgeschafft. Gleichzeitig wird eine Linksabbiegemöglichkeit von
der Gießener Straße in die Friedberger Landstraße eingerichtet." Verkehrsuntersuchungen dazu haben
diese Maßnahme positiv bewertet und zur weiteren Verfolgung vorgeschlagen
(siehe Berichte B 711/1995 und B 160/1997). Die weitere Planung und Realisierung erfolgte im
Rahmen der Straßenbahnverlängerung zum Frankfurter Bogen (siehe M 90/2001,
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2001, § 1337). Voraussetzung für die Umsetzung
aller genannten Anträge und Anregungen war die Einrichtung einer
Linksabbiegemöglichkeit aus der südlichen Homburger Landstraße in den
Marbachweg, um so die neue Linksabbiegemöglichkeit in der Gießener Straße
erreichen zu können. Die Lichtsignalanlage Friedberger
Landstraße/Homburger Landstraße (FL11) wird verkehrsabhängig mit einer
Bevorzugung des öffentlichen Nahverkehrs (Straßenbahn-Linie 18, Buslinien 30
und 36) in Grüner Welle betrieben. Die Einrichtung einer Linksabbiegebeziehung
von der Homburger Landstraße in die Friedberger Landstraße hätte die
Einrichtung einer zusätzlichen Signalphase zur Folge, welche erhebliche
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Friedberger Landstraße und auf den
dort verkehrenden öffentlichen Nahverkehr hätte. Die Anzahl, der über die Linksabbiegebeziehung
abbiegenden Fahrzeuge, kann als gering angenommen werden, da die bestehende
Beschilderung den Verkehr aus der nördlichen Homburger Landstraße über den
Marbachweg und die Gießener Straße auf die Friedberger Landstraße Richtung
Norden leitet. Es ist
weiterhin davon auszugehen, dass die in der Anregung geforderte Fahrbeziehung
zusätzlichen Verkehr, der heute über die Gießener Straße geführt wird, auf die
Homburger Landstraße zieht. Der Magistrat bittet um Verständnis, dass er aus den
vorstehenden Gründen der Anregung nicht zu folgen vermag. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.09.2015, OM 4410