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Anbringung von Fahrradbügeln in der Großen Rittergasse hier: Neben der Liegenschaft Große Rittergasse Nr. 71

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1620

Betreff: Anbringung von Fahrradbügeln in der Großen Rittergasse hier: Neben der Liegenschaft Große Rittergasse Nr. 71 Der Magistrat bedauert es, der Anregung nicht nachkommen zu können, da der vorhandene Platz sowie der Abstand zu den umliegenden Gebäuden nicht ausreicht, um Fahrradbügel des Frankfurter Modells anzubringen. Insbesondere würden dadurch Zugänge zur Andienung, zur Außengastronomie sowie von Rettungswegen behindert. Im näheren Umfeld - ca. 25m entfernt - von der genannten Örtlichkeit befinden sich jedoch weitere Fahrradanlehnbügel zur öffentlichen Nutzung.