Anbringung von Fahrradbügeln in der Großen Rittergasse hier: Neben der Liegenschaft Große Rittergasse Nr. 71
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST
1620
Betreff: Anbringung von
Fahrradbügeln in der Großen Rittergasse hier: Neben der Liegenschaft Große
Rittergasse Nr. 71 Der Magistrat bedauert es, der
Anregung nicht nachkommen zu können, da der vorhandene Platz sowie der Abstand
zu den umliegenden Gebäuden nicht ausreicht, um Fahrradbügel des Frankfurter
Modells anzubringen. Insbesondere würden dadurch Zugänge zur Andienung, zur
Außengastronomie sowie von Rettungswegen behindert. Im näheren Umfeld - ca. 25m entfernt - von der
genannten Örtlichkeit befinden sich jedoch weitere Fahrradanlehnbügel zur
öffentlichen Nutzung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.09.2014, OM 3460