Einmündung Werner-Haustein-Straße/Nieder Kirchweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1619
Betreff: Einmündung Werner-Haustein-Straße/Nieder Kirchweg Das Parken im Einmündungsbereich der Werner-Haustein-Straße in den Nieder Kirchweg ist bereits nach § 12, Abs.3, Ziff.1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verboten. Zusätzliche Markierungen, welche dieses Verbot verdeutlichen sollen, dürfen nach der StVO grundsätzlich nicht angeordnet werden. Um dem unzulässigen Parken in diesem Bereich entgegen zu wirken, wird der Magistrat veranlassen, dass die Örtlichkeit gezielt im Rahmen des mobilen Streifendienstes der Verkehrsüberwachung kontrolliert wird.