Einmündung Werner-Haustein-Straße/Nieder Kirchweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST
1619
Betreff: Einmündung
Werner-Haustein-Straße/Nieder Kirchweg Das Parken im Einmündungsbereich
der Werner-Haustein-Straße in den Nieder Kirchweg ist bereits nach § 12, Abs.3,
Ziff.1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verboten. Zusätzliche Markierungen,
welche dieses Verbot verdeutlichen sollen, dürfen nach der StVO grundsätzlich
nicht angeordnet werden. Um dem unzulässigen Parken in diesem Bereich
entgegen zu wirken, wird der Magistrat veranlassen, dass die Örtlichkeit
gezielt im Rahmen des mobilen Streifendienstes der Verkehrsüberwachung
kontrolliert wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.09.2015, OM 4436