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Ausbreitung der Krähenpopulation vor dem Kleinen Zentrum am Frankfurter Berg frühzeitig verhindern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Seitens der Naturschutzbehörde wird darauf hingewiesen, dass Krähen (hier: die Saatkrähe) wie alle europäischen Vogelarten durch die Vogelschutzrichtlinie der EU und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützte Tiere sind und damit die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu beachten sind. Danach ist es u.a. verboten, die Tiere zu verletzen oder zu töten, ihre Nester zu zerstören oder die Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten zu stören. Auch wenn sich die Bestände der Saatkrähe nach ihrer früheren massiven Bejagung zwischenzeitlich erholt haben, wird der Erhaltungszustand der Saatkrähe in Hessen noch immer mit ungünstig (gelb) bewertet. So beschränkte sich ihre Verbreitung in Hessen im Jahr 2021 nur auf den Süden des Landes. Den Kolonien der Saatkrähen in Frankfurt kommt dabei eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung zu, da die Stadt laut aktuellem Monitoring-Bericht der Vogelschutzwarte (Stand: 2021) beinahe die Hälfte der hessischen Vorkommen beherbergt. Die Stadt Frankfurt am Main hat somit eine hohe Verantwortung für den Schutz und den Erhalt der Saatkrähe, auch wenn der Geräuschpegel während der Brutzeit und die Hinterlassenschaften der Vögel im menschlichen Umfeld häufig als störend empfunden werden. Saatkrähen sind sehr soziale Vögel. Aufgrund des Mangels an Brutplätzen brüten sie in Kolonien und haben eine hohe Bindung an ihre Bruthabitate. Effektive und nachhaltige Maßnahmen zur Vergrämung oder Umsiedlung von Krähen, die mit den Anforderungen des Naturschutzrechts vereinbar sind, existieren daher nach aktuellem Kenntnisstand nicht. So kehren Saatkrähen selbst nach Sturmschäden wieder zurück oder lassen sich an einem anderen Ort in der Nähe nieder. Ergänzend ist zu beachten, dass die Brutvögel in den Kolonien einer Hierarchie und innerartlichen Konkurrenz unterliegen. Nicht alle Saatkrähen in einer Kolonie brüten. Jede vom Menschen herbeigeführte Störung dieses Gefüges kann die Aufsplitterung von Kolonien und als direkte Folge daraus auch die Bestandsentwicklung der Saatkrähen negativ fördern.

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