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Zehn km/h im sehr engen Bereich der Berkersheimer Bahnstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1617

Betreff: Zehn km/h im sehr engen Bereich der Berkersheimer Bahnstraße Der Anregung wurde im Rahmen einer straßenverkehrsbehördlichen Ergänzungsanordnung vom 14. März 2019 bereits entsprochen. Die Berkersheimer Bahnstraße wurde beidseitig ab den Einmündungen Am Hohlacker mit dem Verkehrszeichen 274-10 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h" beschildert.

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