Erweiterte 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1616
Betreff: Erweiterte 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-Straße Die gewünschte Ausdehnung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Victor-Slotosch-Straße ist nach den hierbei anzuwendenden rechtlichen Vorgaben nur dann möglich, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung für Rechtsgüter erheblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage vermag der Magistrat an der bezeichneten Örtlichkeit nicht zu erkennen. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass vor diesem Hintergrund der Anregung nicht gefolgt werden kann.