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Friedfeld auf dem Friedhof Fechenheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das sogenannte Friedfeld oder der Memoriam-Garten wird gemäß der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main als gärtnerbetreutes Grabfeld bezeichnet. Die Errichtung eines solchen Feldes ist nur mit der Genossenschaft der Friedhofsgärtner eG möglich. Mit dem Erwerb des Nutzungsrechts für eine Grabstätte ist ein Dauergrabpflege-Vertrag mit der Genossenschaft der Friedhofsgärtner eG abzuschließen. Der Magistrat befürwortet die Errichtung eines gärtnerbetreuten Grabfeldes auf dem Friedhof Fechenheim und bittet um Organisation eines Ortstermins zwischen dem Grünflächenamt, dem Ortsbeirat und der Genossenschaft der Friedhofsgärtner eG, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

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