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Bunker in der Thudichumstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1615 Betreff: Bunker in der Thudichumstraße Der Bunker in der Thudichumstraße wurde von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben direkt an einen privaten Investor veräußert, der die Fläche für eine Wohnanlage im Seniorenwohnbereich vorgesehen hat. Es liegen bislang weder Abbruch- noch Bauanträge vor, sodass der Magistrat keine konkreteren Informationen zum Zeitpunkt des Abbruchs des Bunkers, der geplanten Abbruchart sowie der vorgesehenen Neubebauung hat. Die Pflege des Grundstücks obliegt nach der Eigentumsübertragung dem neuen Eigentümer. Der Magistrat wird sich mit diesem in Verbindung setzen und ihn unabhängig vom Zeitpunkt einer Umnutzung veranlassen, vom Grundstück möglicherweise ausgehende Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu vermeiden. Es ist davon auszugehen, dass spätestens mit der Umsetzung des Bauvorhabens das optische Erscheinungsbild des Grundstücks, auf das der Magistrat im Übrigen keinen Einfluss hat, deutlich verbessert werden wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.09.2014, V 1111

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