Bunker in der Thudichumstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST
1615
Betreff: Bunker in der
Thudichumstraße Der Bunker in der Thudichumstraße
wurde von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben direkt an einen privaten
Investor veräußert, der die Fläche für eine Wohnanlage im Seniorenwohnbereich
vorgesehen hat. Es liegen bislang weder Abbruch- noch Bauanträge
vor, sodass der Magistrat keine konkreteren Informationen zum Zeitpunkt des
Abbruchs des Bunkers, der geplanten Abbruchart sowie der vorgesehenen
Neubebauung hat.
Die Pflege des Grundstücks
obliegt nach der Eigentumsübertragung dem neuen Eigentümer. Der Magistrat wird
sich mit diesem in Verbindung setzen und ihn unabhängig vom Zeitpunkt einer
Umnutzung veranlassen, vom Grundstück möglicherweise ausgehende Gefahren für
die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu vermeiden. Es ist davon auszugehen,
dass spätestens mit der Umsetzung des Bauvorhabens das optische
Erscheinungsbild des Grundstücks, auf das der Magistrat im Übrigen keinen
Einfluss hat, deutlich verbessert werden wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 16.09.2014, V
1111