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Park-/"Entladezone" für Kita der Gemeinde St. Antonius

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1611 Betreff: Park-/"Entladezone" für Kita der Gemeinde St. Antonius Der betroffene Kindergarten und Hort liegt im Bewohnerparkbereich Nummer 14. In den Bewohnerparkbereichen ist der öffentliche Parkraum je hälftig den Bewohnern des jeweiligen Bereiches und dem freien Parken zugeordnet. Freie Parkplätze in für Bewohner reservierten Abschnitten können von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden. Zusätzlich existiert im Sackgassenbereich der Bettinastraße werktags von 7 - 17 Uhr eine Ladezone. Aufgrund dieser Gegebenheiten ist eine Änderung der Parkordnung vor der Kindertagesstätte Erlenstraße nicht möglich. Der schmale Straßen-/Gehwegquerschnitt auf der nördlichen Fahrbahnseite zwischen der Savignystraße und der Bettinastraße lässt keine Einrichtung von Parkplätzen zu. Darüber hinaus sind gemäß den Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen bestimmte Mindestentfernungen für die Erkennbarkeit des Fußgängerüberwegs sowie die Sichtbarkeit von und auf Warteflächen notwendig. Dies schließt das Parken bzw. Halten vor dem Fußgängerüberweg aus Gründen der Sicherheit aus. Auch entspricht das Parken vor Eingängen zu Kindergärten und Horten nicht dem Sicherheitskonzept der Stadt Frankfurt am Main. Gibt es doch viele Gründe, den Weg zum Kindergarten besser zu Fuß zu bestreiten. Kinder, auch im Vorschulalter, sollen in Bewegung sein und frühzeitig lernen, sich im Verkehr sicher zu bewegen. Das Verkehrsdezernat hat zu diesem Thema die Kampagne "Schulweg-Safari" ins Leben gerufen. Informationen hierüber werden unter www.schulweg-safari.de zur Verfügung gestellt. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass eine Parkraumreservierung für Eltern, die ihre Kinder bringen oder abholen, in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vorgesehen ist. Der Magistrat wird mit der Kirchengemeinde Kontakt aufnehmen und klären, ob auf privatem Grund Stellmöglichkeiten für Fahrzeuge der Eltern, die unbedingt auf das Auto angewiesen sind, zur Verfügung gestellt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.09.2014, OM 3491

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