Park-/"Entladezone" für Kita der Gemeinde St. Antonius
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST
1611
Betreff: Park-/"Entladezone" für Kita der Gemeinde
St. Antonius Der betroffene Kindergarten und
Hort liegt im Bewohnerparkbereich Nummer 14. In den Bewohnerparkbereichen ist
der öffentliche Parkraum je hälftig den Bewohnern des jeweiligen Bereiches und
dem freien Parken zugeordnet. Freie Parkplätze in für Bewohner reservierten
Abschnitten können von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden. Zusätzlich
existiert im Sackgassenbereich der Bettinastraße werktags von 7 - 17 Uhr eine
Ladezone. Aufgrund
dieser Gegebenheiten ist eine Änderung der Parkordnung vor der
Kindertagesstätte Erlenstraße nicht möglich. Der schmale Straßen-/Gehwegquerschnitt auf der
nördlichen Fahrbahnseite zwischen der Savignystraße und der Bettinastraße lässt
keine Einrichtung von Parkplätzen zu. Darüber hinaus sind gemäß den Richtlinien für die
Anlage von Fußgängerüberwegen bestimmte Mindestentfernungen für die
Erkennbarkeit des Fußgängerüberwegs sowie die Sichtbarkeit von und auf
Warteflächen notwendig. Dies schließt das Parken bzw. Halten vor dem
Fußgängerüberweg aus Gründen der Sicherheit aus. Auch entspricht das Parken vor Eingängen zu
Kindergärten und Horten nicht dem Sicherheitskonzept der Stadt Frankfurt am
Main. Gibt es doch viele Gründe, den Weg zum Kindergarten besser zu Fuß zu
bestreiten. Kinder, auch im Vorschulalter, sollen in Bewegung sein und
frühzeitig lernen, sich im Verkehr sicher zu bewegen. Das Verkehrsdezernat hat
zu diesem Thema die Kampagne "Schulweg-Safari" ins Leben gerufen. Informationen
hierüber werden unter www.schulweg-safari.de zur Verfügung gestellt. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass eine
Parkraumreservierung für Eltern, die ihre Kinder bringen oder abholen, in der
Straßenverkehrs-Ordnung nicht vorgesehen ist. Der Magistrat wird mit der Kirchengemeinde Kontakt
aufnehmen und klären, ob auf privatem Grund Stellmöglichkeiten für Fahrzeuge
der Eltern, die unbedingt auf das Auto angewiesen sind, zur Verfügung gestellt
werden können.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.09.2014, OM 3491