Messung mittels ViaCount-Geräten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Da die in den Jahren 2019 und 2020 durchgeführten Testmessungen in diesem Bereich eine unauffällige Übertretungsquote (2019: 0,5 %, 2020: 1,2 %) ergeben haben, wurde die Örtlichkeit nicht in das dauerhafte Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei aufgenommen. Aufgrund dieser bereits objektiv gewonnen Erkenntnisse wird von der Durchführung einer ViaCount-Messung abgesehen, da mit der Errichtung und Auswertung ein erheblicher Verwaltungs- und Kostenaufwand verbunden ist.