Schrägparken in der Dahlmannstraße prüfen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST
1607
Betreff: Schrägparken in
der Dahlmannstraße prüfen Durch die neugestalteten
Gehwegnasen an der Kreuzung Helmholtzstraße/ Dahlmannstraße ist gegenwärtig
Parken längs zur Fahrbahn vorgegeben. Würde der Anregung entsprochen, müsste
mindestens eine Restfahrbahnbreite von 3,50 m und für den Gehweg von 1,50m
eingehalten werden. Nachdem durch das Schrägparken diese Mindestbreiten für den
Gehweg häufig nicht eingehalten und Fußgänger mit Kinderwagen oder
Rollstuhlfahrer behindert werden, bittet der Magistrat um Verständnis, dass er
der aus den vorstehenden Gründen der Anregung nicht entspricht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.09.2015, OM 4474