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Schrägparken in der Dahlmannstraße prüfen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1607 Betreff: Schrägparken in der Dahlmannstraße prüfen Durch die neugestalteten Gehwegnasen an der Kreuzung Helmholtzstraße/ Dahlmannstraße ist gegenwärtig Parken längs zur Fahrbahn vorgegeben. Würde der Anregung entsprochen, müsste mindestens eine Restfahrbahnbreite von 3,50 m und für den Gehweg von 1,50m eingehalten werden. Nachdem durch das Schrägparken diese Mindestbreiten für den Gehweg häufig nicht eingehalten und Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer behindert werden, bittet der Magistrat um Verständnis, dass er der aus den vorstehenden Gründen der Anregung nicht entspricht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4474

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