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eungesheimTitel/Betreff: Dem Bienensterben entgegenwirken

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.11.2015, ST 1603 Betreff: Dem Bienensterben entgegenwirken Der Magistrat begrüßt und befürwortet die Anregung des Ortsbeirats, über das Aufstellen von Bienenstöcken auf Dachflächen im Bereich des Ortsbezirks dem Bienensterben entgegenzuwirken. Die Stadt Frankfurt am Main verfügt im Bereich des Ortsbezirks nur über wenige Liegenschaften. Inwieweit die im Eigentum der Stadt befindlichen Dachflächen und die angesprochenen gewerblichen Gebäude für das Aufstellen von Bienenkörben geeignet sind und ob diese die notwendigen Sicherheitsanforderungen für eine Begehbarkeit aufweisen, müsste ermittelt werden. Jedoch verfügen die betroffenen Fachämter nicht über die hierfür notwendige personelle Ausstattung. Um dem Bienensterben entgegenzuwirken, können Bienenvölker aber auch auf Streuobstwiesen aufgestellt werden. Insbesondere Streuobstwiesen mit den hier befindlichen Obstbäumen und den Wiesenblumen bieten für Bienenvölker hervorragende Nahrungs- und Lebensbedingungen. Bei Anfragen von Imkern wird der Magistrat die im Ortsbezirk befindlichen Streuobstwiesen zukünftig berücksichtigen. Grundsätzlich ist noch anzumerken, dass auch nicht staatenbildende Wildbienen - sogenannte Solitärbienen - der Hilfe der Bürgerschaft bedürfen. Sie benötigen Hohlräume in Holz, Stängeln, in der Erde oder in Steinen, um darin Brutkammern anzulegen. Von diesen Insekten gehen keine Stechattacken aus. Solitäre Bienen sind harmlos, überaus friedlich, besitzen meist keinen Stachel und stellen somit keine Gefahr dar. Da die Lebensbedingungen dieser Tierarten in den Städten immer schwieriger werden, gewinnt die Bereitstellung von artgerechten Nisthilfen gerade auch in Privatgärten für den Artenschutz an Bedeutung. Durch das Bereitstellen dieser Nisthilfen für unterschiedliche Arten können nicht nur neue Lebensräume geschaffen werden, auch damit würde ein wertvoller Beitrag für die Erhaltung der Bienen und ihrer Bestäuberfunktion geleistet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4424

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