Ein zentraler DFI für die Leonardo-da-Vinci-Allee
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 15
Betreff: Ein zentraler DFI für die Leonardo-da-Vinci-Allee Die angeregte Installation eines Vorweganzeigers auf der Verkehrsinsel, kann aufgrund des erheblichen Aufwandes und den damit einhergehenden Kosten für die Ausführung einer Straßenquerung zur Stromversorgung derzeit nicht weiter verfolgt werden. Die Haltestelle Leonardo da Vinci Allee ist im Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) Antrag RBL II / Erweiterung DFI nicht für die Ausrüstung mit einem Vorweganzeiger vorgesehen. Der GVFG Antrag umfasst nur die Ausrüstung mit Bedarfsansage und Elektroakustische Anlagen (ELA) für Durchsagen der Leitstelle.