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Zebrastreifen und Tempobremsen vor dem Sozialrathaus Bockenheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 159

Betreff: Zebrastreifen und Tempobremsen vor dem Sozialrathaus Bockenheim Obgleich die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der vom Ortsbeirat genannten Stelle nicht vorliegen, nimmt der Magistrat die Anregung des Ortsbeirates zum Anlass, eine markierte und beschilderte Querungshilfe einzurichten. Bahnseitig wird vor der Kurve die Markierung eines Fußgängerpiktogramms beauftragt. Auf Grund der starken Lärmbelästigung, die oftmals mit dem Einsatz von Schwellen oder "Kölner Tellern" verbunden ist, sieht der Magistrat von deren Aufbringung ab. Durch die mit der Querungshilfe einhergehende Einengung der Fahrbahn verspricht sich der Magistrat eine Verlangsamung des Fahrverkehrs.

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