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Einbahnstraßenregelung in der unteren Gabelsbergerstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1599 Betreff: Einbahnstraßenregelung in der unteren Gabelsbergerstraße Zu 1.: Kontrollen im fließenden Verkehr, die gezielt zur Bekämpfung von Unfallschwerpunkten stattfinden, führt grundsätzlich die Landespolizei durch. Wird im Rahmen der Streifentätigkeit seitens der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit ein Fehlverhalten festgestellt, wird konsequent unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes geahndet. Zu 2. und 3.: Die Verengung des Einfahrtsbereiches von der Günthersburgallee in die Gabelsbergerstraße mittels Absperrung ist nicht möglich, da bis zur Ausfahrt aus der Tiefgarage der Liegenschaft Gabelsbergerstraße 2 "Zweirichtungsverkehr" zulässig ist, um insbesondere die Lärm- und Abgasbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner zu minimieren. Auch eine bauliche Lösung durch Umbau der Ausrundung ist nicht realisierbar, weil das Befahren der Rettungswege für Brandschutz und Rettungsdienste unmöglich würde. Zu 4.: Die derzeitige Verkehrsführung wurde in Absprache mit dem Ortsbeirat eingeführt, um den Schleichverkehr zwischen der Hartmann-Ibach-Straße und der Rothschildallee zu unterbinden. Vor diesem Hintergrund kann der Anregung, die Einbahnstraßenregelung zwischen der Germaniastraße und der Günthersburgallee aufzuheben, nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2016, OM 539

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