Einbahnstraßenregelung in der unteren Gabelsbergerstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST
1599
Betreff: Einbahnstraßenregelung in der unteren
Gabelsbergerstraße Zu 1.: Kontrollen im fließenden Verkehr, die gezielt zur
Bekämpfung von Unfallschwerpunkten stattfinden, führt grundsätzlich die
Landespolizei durch. Wird im Rahmen der Streifentätigkeit seitens der
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit ein Fehlverhalten festgestellt, wird konsequent
unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes geahndet. Zu 2. und 3.: Die Verengung des Einfahrtsbereiches von der
Günthersburgallee in die Gabelsbergerstraße mittels Absperrung ist nicht
möglich, da bis zur Ausfahrt aus der Tiefgarage der Liegenschaft
Gabelsbergerstraße 2 "Zweirichtungsverkehr" zulässig ist, um insbesondere die
Lärm- und Abgasbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner zu minimieren.
Auch eine bauliche Lösung durch
Umbau der Ausrundung ist nicht realisierbar, weil das Befahren der
Rettungswege für Brandschutz und Rettungsdienste unmöglich würde. Zu 4.: Die derzeitige Verkehrsführung wurde in Absprache
mit dem Ortsbeirat eingeführt, um den Schleichverkehr zwischen der
Hartmann-Ibach-Straße und der Rothschildallee zu unterbinden. Vor diesem
Hintergrund kann der Anregung, die Einbahnstraßenregelung zwischen der
Germaniastraße und der Günthersburgallee aufzuheben, nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.09.2016, OM 539