Nachpflanzen von Obstbäumen in der Anlage Am Borsdorfer
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2013, ST 1599
Betreff: Nachpflanzen von Obstbäumen in der Anlage Am Borsdorfer Das zuständige Fachamt hat nach Prüfung der Pflanzungen in der Grünanlage 'Am Bors- dorfer' festgestellt, dass lediglich ein einziges Obstgehölz (Mirabelle) ersetzt werden muss. Dieses wird im Herbst im Rahmen der Pflege- und Gewährleistung der ausführenden Garten- und Landschaftsbaufirma kostenneutral ersetzt. Dies entspricht der üblichen Vorgehensweise bei Neubaumaßnahmen, die immer eine 2-jährige Pflegeleistung sowie Anwachsgewährleistung beinhaltet.