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Verkehrssicherheit in der Grempstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1595

Betreff: Verkehrssicherheit in der Grempstraße Vom 14. bis zum 21. Juni 2019 fand in der Grempstraße in Höhe der Hausnummer 29a eine Langzeitmessung mittels eines ViaCount-Gerätes statt. Die Messung ergab eine Übertretungsquote von 0,5 % in sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Am 15. Mai 2019 wurde in der Grempstraße eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Während der fast zweistündigen Messungen wurden 222 Kraftfahrzeuge erfasst, wovon zwei das Tempolimit von 30 km/h überschritten haben (Übertretungsquote: 1 %). Aufgrund der geringen Übertretungsquoten ist eine bauliche Maßnahme zur Verkehrsberuhigung in der Grempstraße nicht erforderlich. Die Verkehrssicherheit ist in dieser Straße gegeben.