Verkehrssicherheit in der Grempstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.08.2019, ST 1595 Betreff: Verkehrssicherheit in der Grempstraße
Vom 14. bis zum 21. Juni 2019 fand in der Grempstraße in Höhe
der Hausnummer 29a eine Langzeitmessung mittels eines ViaCount-Gerätes statt.
Die Messung ergab eine Übertretungsquote von 0,5 % in sanktionierbaren Bereich
(hier ab 39 km/h). Am 15. Mai 2019 wurde in der Grempstraße eine
Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Während der fast zweistündigen
Messungen wurden 222 Kraftfahrzeuge erfasst, wovon zwei das Tempolimit von
30 km/h überschritten haben (Übertretungsquote: 1 %). Aufgrund der geringen Übertretungsquoten ist eine
bauliche Maßnahme zur Verkehrsberuhigung in der Grempstraße nicht
erforderlich. Die Verkehrssicherheit ist in dieser Straße gegeben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.06.2018, OM 3333