Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Sossenheim: Beidseitige Parkplatzmarkierung in der Otto-Brenner-Straße vornehmen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bereits im Jahr 2011 wurden entsprechende Markierungen aufgebracht und Beschilderungen aufgestellt. Diese Verdeutlichung war notwendig, da die Fahrbahnbreite für beidseitiges Parken nicht ausreicht. Die mit Markierungen und Beschilderungen konkretisierte Parkordnung ist ausreichend. Bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1314, wurde auf das Verbot der Überbeschilderung (vergleiche Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 39 StVO (Verkehrszeichen)) hingewiesen. Aus diesen Gründen lehnt der Magistrat weitere Beschilderungen und/oder Markierungen ab.

Verknüpfte Vorlagen