Nicht erlaubtes Parken gegenüber der Homburger Landstraße Hausnummer 630
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat weist darauf hin, dass die Parkordnung im angeregten Bereich eindeutig geregelt ist. Fahrzeuge dürfen gemäß Straßenverkehrsordnung (§ 12 Absatz 1 Ziffer 2 StVO - Halten ist unzulässig im Bereich von scharfen Kurven) im Bereich der Kurve Homburger Landstraße/Alt Bonames nicht parken. Dies gilt auch fünf Meter vor und hinter Einmündungen (§ 12 Absatz 3 Ziffer 1 StVO). Parkmöglichkeiten bestehen hier nach diesem Bereich längs zum Fahrbahnrand. Der Magistrat geht davon aus, dass hier zusätzliche Markierungen das offensichtliche Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender nicht verändern und wird der Anregung daher nicht entsprechen.