Nicht asphaltiertes Teilstück der Straße Zur Waldau instand setzen
Stellungnahme des Magistrats
Die gesamte Wegeverbindung an der südlichen Seite der Sporthalle der Carl-von-Weinberg-Schule ist Teil der Grünanlage 981. Die Wegeverbindung unterliegt der Grünanlagensatzung, unter § 3 (4) 8. ist das Befahren bzw. das Abstellen von Kraftfahrzeugen grundsätzlich untersagt. Dies gilt nicht für Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste, Polizei und Gefahrenabwehrbehörden, der Feuerwehr sowie städtische Fahrzeuge, deren Einsatz der Unterhaltung der Grünanlage dient. Die Schäden sind durch unsachgemäße Nutzung entstanden. Der Magistrat wird die Schäden begutachten und Instand setzen, sodass die Verkehrssicherheit gegeben ist. Des Weiteren wird der Magistrat die Grünanlage auf das Befahren und Parken überprüfen und ggfs. die städtische Verkehrspolizei um Bestreifung bitten.