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Situation der Ladengeschäfte auf beiden Seiten des Bahnübergangs Lachweg (in Alt-Eschersheim und Im Geeren)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2015, ST 1589 Betreff: Situation der Ladengeschäfte auf beiden Seiten des Bahnübergangs Lachweg (in Alt-Eschersheim und Im Geeren) Die im Zuge des viergleisigen Ausbaus der S 6 nach den Bestimmungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes planfestgestellte Beseitigung des Bahnübergangs Lachweg (BÜ 102) ist nach dem gegenwärtigen Planungsstand von Mitte 2017 bis Mitte 2020 vorgesehen. Vor Beginn der Baumaßnahme wird die Deutsche Bahn AG (DB AG) als Vorhabensträgerin die betroffenen Anlieger unter Einbindung des örtlichen Gewerbevereins umfassend über das Bauvorhaben informieren. Nach den gegenwärtigen Planungen erfolgt die Führung des Fußgängerverkehrs während der Ausführung nördlich des Bahnübergangs Lachweg über die neue Fußgängerbrücke "Am grünen Graben", südlich des Bahnübergangs besteht für Fußgänger und Radfahrende eine Querungsmöglichkeit an der Eisenbahnüberführung am Eschersheimer Friedhof. Aufgrund der Komplexität der Maßnahme muss für den KFZ-Verkehr eine weiträumige Umleitungsstrecke ausgewiesen werden, die jedoch eine Erreichbarkeit der Ladengeschäfte, Gewerbetreibenden und Anlieger gewährleistet. Nach Kenntnis des Magistrats sind seitens der DB AG keine Ausgleichsmaßnahmen für baubedingte Beeinträchtigungen vorgesehen. Dies ist auch nicht unüblich, da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Beeinträchtigungen des Lagevorteils eines Gewerbebetriebs durch Gleis-oder Straßenbaumaßnahmen grundsätzlich keinen Entschädigungsanspruch auszulösen vermögen. Für die städtische Beteiligung an der Baumaßnahme gilt nichts anderes. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.07.2015, V 1412