Situation der Ladengeschäfte auf beiden Seiten des Bahnübergangs Lachweg (in Alt-Eschersheim und Im Geeren)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2015, ST
1589
Betreff: Situation der
Ladengeschäfte auf beiden Seiten des Bahnübergangs Lachweg (in Alt-Eschersheim
und Im Geeren) Die im Zuge des viergleisigen
Ausbaus der S 6 nach den Bestimmungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes
planfestgestellte Beseitigung des Bahnübergangs Lachweg (BÜ 102) ist nach dem
gegenwärtigen Planungsstand von Mitte 2017 bis Mitte 2020 vorgesehen. Vor
Beginn der Baumaßnahme wird die Deutsche Bahn AG (DB AG) als Vorhabensträgerin
die betroffenen Anlieger unter Einbindung des örtlichen Gewerbevereins
umfassend über das Bauvorhaben informieren. Nach den gegenwärtigen Planungen erfolgt die Führung
des Fußgängerverkehrs während der Ausführung nördlich des Bahnübergangs Lachweg
über die neue Fußgängerbrücke "Am grünen Graben", südlich des
Bahnübergangs besteht für Fußgänger und Radfahrende eine Querungsmöglichkeit an
der Eisenbahnüberführung am Eschersheimer Friedhof. Aufgrund der Komplexität
der Maßnahme muss für den KFZ-Verkehr eine weiträumige Umleitungsstrecke
ausgewiesen werden, die jedoch eine Erreichbarkeit der Ladengeschäfte,
Gewerbetreibenden und Anlieger gewährleistet. Nach Kenntnis des Magistrats sind seitens der DB AG
keine Ausgleichsmaßnahmen für baubedingte Beeinträchtigungen vorgesehen. Dies
ist auch nicht unüblich, da nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts Beeinträchtigungen des Lagevorteils eines
Gewerbebetriebs durch Gleis-oder Straßenbaumaßnahmen grundsätzlich keinen
Entschädigungsanspruch auszulösen vermögen. Für die städtische Beteiligung an
der Baumaßnahme gilt nichts anderes. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 02.07.2015, V
1412