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Verbesserung der Beleuchtung auf dem Weg zur Straßenbahnhaltestelle hier: Arthur-von-Weinberg-Steg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Nach Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) kann der Magistrat der Anregung nicht entsprechen. Die UNB hat die Beleuchtungssituation zwischen dem Zugang zum Arthur-von-Weinberg-Steg und der Gleisüberquerung zur Lappengasse abends bei Dunkelheit geprüft. Sowohl am Zugang zum Arthur-von-Weinberg-Steg als auch am Gleisübergang zur Lappengasse ist eine sehr gute Ausleuchtung vorhanden. Der Bereich dazwischen ist zwar deutlich weniger ausgeleuchtet, aber dennoch ist eine klare Orientierung durch die beiden Leuchten in der Nähe gegeben. Da sich der Bereich im Landschaftsschutzgebiet der hochwertigen Zone II befindet, können zusätzliche Leuchten daher nicht angebracht werden. Betonen möchte der Magistrat, dass das Mainufer und der Main ein Lebensraum für besondere und streng geschützte Tierarten sind, die keiner Lichtbelastung ausgesetzt werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise Fledermäuse. Aber auch für den Menschen sind der Schutz und das Erleben der Nacht von Bedeutung. Wenn eine Beleuchtung vermeidbar ist, sollte also auch darauf verzichtet werden.