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Quartiersgarage in der Straße Im Mellsig

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen, da keine Quartiersgaragen eigenständig von der Stadt Frankfurt am Main errichtet, unterhalten und betrieben werden. Die Stadt fördert jedoch Quartiersgaragen durch die Bezuschussung von entsprechenden Investitionen Dritter aus Stellplatzablösemitteln nach der Hessischen Bauordnung (HBO, § 52 Abs. 3). Damit können Garagen zu sozialverträglichen Kosten angeboten werden. Dies wird jedoch für jede einzelne Maßnahme - insbesondere wegen der veränderten Einnahmesituation aus der Stellplatzablöse - kritisch geprüft.