Parkplatz-Provisorium rund um die Baustelle Hagenstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1582
Betreff: Parkplatz-Provisorium rund um die Baustelle Hagenstraße Im Mittelstreifen der Mayfahrtstraße, der als Pflanzbeet hergerichtet wurde, verlaufen Leitungen, deren Schutz durch eine doppelte Aufkantung der vorgesehenen Grünfläche gewährleistet wird. Für eine Nutzung als provisorische KFZ-Stellfläche müssten diese Aufkantungen entfernt werden. Damit wäre der notwendige Schutz der im Mittelstreifen verlegten Leitungen nicht mehr zu gewährleisten. Davon unabhängig ist noch in diesem Jahr vorgesehen, den Mittelstreifen zu begrünen. Der entsprechende Auftrag ist bereits vergeben. Auch der Vorschlag, die östliche Seite der Honsellstraße zwischen der Hanauer Landstraße und der Mayfahrtstraße vorübergehend zum Parken freizugeben lässt sich nicht realisieren, da hier rechtliche Gründe entgegenstehen. Auf beiden Seiten der Honsellstraße wurden in dem genannten Abschnitt Parkstände hergestellt. Würde der Anregung in der gewünschten Weise entsprochen, würde dies die Nutzung der auf der östlichen Seite vorhandenen Parkstände verhindern. Dies ist jedoch nach § 12 Abs. 3, Nummer 2 der Straßenverkehrs-Ordnung nicht genehmigungsfähig. Der Magistrat bedauert, aus den genannten Gründen der Anregung nicht entsprechen zu können.