Sindlingen: Lärmschutz entlang der Linie S 1 an der Ferdinand Hofmann Siedlung
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Anfrage der DB zur Beantwortung weitergeleitet, diese teilt mit: "Die Ortsdurchfahrt Sindlingen ist im freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes enthalten. Im Jahr 2015 wurde der Untersuchungsbereich Sindlingen zusammen mit weiteren Untersuchungsbereichen aus der Anlage 3 in die Anlage 1 des Gesamtkonzepts der Lärmsanierung übernommen. Die Anlage 3 listet nach einer Priorisierung im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) diejenigen Untersuchungsbereiche auf, die noch zu bearbeiten sind, während sich in der Anlage 1 jene Bereiche befinden, die aktuell bearbeitet werden. Die übernommenen Bereiche wurden zunächst in Lärmsanierungsprojekte eingeteilt, während danach die Bearbeitung im Rahmen der kapazitativen Möglichkeiten des zuständigen Fachbereichs gemäß der Priorisierung nacheinander startete. Hierbei war der erste Schritt die Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung (STU) im Jahr 2016. Dabei wird u.a. ermittelt, wie groß die Belastung von Gebäuden durch den Zugverkehr ist. Auf Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung ergeben sich Lage, Höhe und Länge der förderfähigen Schallschutzwände (SSW). Diese Ergebnisse wurden 2016 in der Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt. Damals haben sich sehr viele Projekte in der Anlage 1 und damit in Bearbeitung befunden. Um all diesen Projekten gerecht zu werden, musste die Bearbeitungszeit der Projekte an die vorhandenen Kapazitäten angepasst und priorisiert werden. Aus diesem Grund musste die weitere Planung, u.a. für das Projekt Sindlingen, leider zurückgestellt werden. Zum aktuellen Stand können wir Ihnen mitteilen, dass das Projekt Sindlingen wieder bearbeitet und das schalltechnische Gutachten überarbeitet wird. Hintergrund ist, dass die Förderbedingungen seitens des Bundes in den letzten Jahren mehrfach zu Gunsten der Anwohner:innen verbessert wurden und heute einen deutlich größeren Maßnahmenumfang ermöglichen. Deswegen wird das alte Schallgutachten auf Basis der seit 2022 geltenden Auslösewerten von 54 dB (A) (in der Nacht) überarbeitet. Im nächsten Schritt wird es Ortsbegehungen geben, um u.a. die bautechnische Machbarkeit der Wände aus der überarbeiteten STU zu überprüfen und weitere Vor-Ort Gegebenheiten im Planungsprozess berücksichtigen zu können. Erst danach kann eine Aussage getroffen werden, ob eine bauliche Umsetzung der geplanten Wände überhaupt möglich ist. Zudem ist als Voraussetzung für die Errichtung von möglichen SSW gemäß den Vorgaben des Lärmsanierungsprogramms ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit zu erbringen. Konkret muss das sogenannte Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV), das mit einer in der Förderrichtlinie vorgegeben Formel berechnet wird, größer 1 sein. Zum Zeitpunkt der baulichen Umsetzung lässt sich aktuell leider noch keine Aussage treffen, da neben der Wirtschaftlichkeit und der technischen Machtbarkeit für die Umsetzung der Wände auch weitere Faktoren wie die Genehmigung und Finanzierungsfreigabe durch das Eisenbahn-Bundesamt sowie die Verfügbarkeit von Sperrpausen - also Zeiten, in denen die Gleise zur Durchführung der Arbeiten gesperrt werden - relevant sind. Auch wenn wir Ihnen keinen konkreten Ausblick auf eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme geben können, hoffen wir, Ihnen die aktuelle Entwicklung im Projekt Sindlingen sowie die Zusammenhänge zwischen Planung, Bauen und Sperrpausen näher gebracht zu haben und stehen bei Rückfragen gern zur Verfügung."