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Bunker Petterweilstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1573 Betreff: Bunker Petterweilstraße Der Bunker in der Petterweilstraße kann, wie die weiteren von der BIMA erworbenen Hochbunker, nach dem Erwerb durch die Stadt Frankfurt am Main erst einer erweiterten Nutzung als Lager oder Vereinsheim zugeführt werden, wenn eine erforderliche brandschutztechnische Ertüchtigung erfolgt ist. Darüber hinausgehende Sanierungen sind in der Regel bei den erworbenen Bunkern nicht vorgesehen. Für das Gelände der Bunkeranlage Petterweilstraße werden derzeit Überlegungen zur Entwicklung des Areals geprüft. Vor diesem Hintergrund soll die brandschutztechnische Ertüchtigung bzw. eine umfangreiche Sanierung des Objektes im Rahmen eines Gesamtkonzeptes ausgeführt werden. Ein konkreter zeitlicher Verlauf kann aber derzeit noch nicht benannt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1404

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