Bunker Petterweilstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST
1573
Betreff: Bunker
Petterweilstraße Der Bunker in der Petterweilstraße
kann, wie die weiteren von der BIMA erworbenen Hochbunker, nach dem Erwerb
durch die Stadt Frankfurt am Main erst einer erweiterten Nutzung als Lager oder
Vereinsheim zugeführt werden, wenn eine erforderliche brandschutztechnische
Ertüchtigung erfolgt ist. Darüber hinausgehende Sanierungen sind in der Regel
bei den erworbenen Bunkern nicht vorgesehen. Für das Gelände der Bunkeranlage Petterweilstraße
werden derzeit Überlegungen zur Entwicklung des Areals geprüft. Vor diesem
Hintergrund soll die brandschutztechnische Ertüchtigung bzw. eine umfangreiche
Sanierung des Objektes im Rahmen eines Gesamtkonzeptes ausgeführt werden. Ein
konkreter zeitlicher Verlauf kann aber derzeit noch nicht benannt werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.04.2017, OM 1404