An der Herrenwiese - Parkverbot
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST
1573
Betreff: An der Herrenwiese
- Parkverbot Laut Straßenverkehrsordnung ist
das Parken innerhalb von je fünf Metern vor und hinter Einmündungen
unzulässig. In der besagten Örtlichkeit befinden sich zudem unmittelbar
nach dem 5-Meter-Raum drei private Grundstückeinfahrten, vor denen das Parken
ebenfalls nicht erlaubt ist. Zwischen der ersten Einfahrt und den beiden weiteren
besteht somit lediglich ein drei Meter langer Abschnitt, der zum Parken eines
Kraftfahrzeugs berechtigt. Aus diesen Gründen kann der Anregung des
Ortbeirates, ein Haltverbot einzurichten, nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.08.2016, OM 438
Antrag vom
07.04.2017, OF
353/6
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1510