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Der schiefe Kreisel von Harheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1571 Betreff: Der schiefe Kreisel von Harheim Die Geometrie des Kreisverkehrs Harheimer Weg/ Im Niederfeld/ Spitzenstraße ist weder auf Planungs- oder Baufehler sondern auf die örtlichen Randbedingungen bzgl. der Topographie und den Zuschnitt der für den Ausbau zur Verfügung stehenden Flurstücke zurückzuführen. Der Mittelpunkt des Kreisverkehrs musste gegenüber der Achse der Straße Im Niederfeld nach Westen verschoben werden, da die für den Ausbau ursprünglich avisierten Teilflächen der Flurstücke 100/1 und 101/1 nicht zur Verfügung standen. Die im Titel der Anfrage als "schief" bezeichnete Geometrie ergibt sich aus der Dammlage des Harheimer Weges in Kombination mit der Notwendigkeit, den südlich des Kreisels parallel zum Harheimer Weg verlaufenden, deutlich (ca. 1 m) tiefer gelegenen Begleitweg an die Einmündung der Straße Im Niederfeld in den Kreisverkehr anzuschließen. Der Kreisring selbst hat eine durchgängig regelwerkskonforme Querneigung von 2,5 %, die zur Entwässerung notwendig ist. Die Verkehrssicherheit ist durch die o. g. Gegebenheiten nicht gefährdet. Der Kreisverkehr wurde im Dezember 2014 baulich abgenommen, Unebenheiten die als Mangel zu bezeichnen gewesen wären, wurden dabei nicht festgestellt. Sollten innerhalb der, im Dezember 2018 ablaufenden, Gewährleistungsfrist Mängel auftreten, wird das Amt für Straßenbau und Erschließung diese im Rahmen der Gewährleistungsnachschau beseitigen lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.09.2016, V 138

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