Der schiefe Kreisel von Harheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST
1571
Betreff: Der schiefe
Kreisel von Harheim Die Geometrie des Kreisverkehrs
Harheimer Weg/ Im Niederfeld/ Spitzenstraße ist weder auf Planungs- oder
Baufehler sondern auf die örtlichen Randbedingungen bzgl. der Topographie und
den Zuschnitt der für den Ausbau zur Verfügung stehenden Flurstücke
zurückzuführen. Der
Mittelpunkt des Kreisverkehrs musste gegenüber der Achse der Straße Im
Niederfeld nach Westen verschoben werden, da die für den Ausbau ursprünglich
avisierten Teilflächen der Flurstücke 100/1 und 101/1 nicht zur Verfügung
standen. Die im Titel der
Anfrage als "schief" bezeichnete Geometrie ergibt sich aus der Dammlage des
Harheimer Weges in Kombination mit der Notwendigkeit, den südlich des Kreisels
parallel zum Harheimer Weg verlaufenden, deutlich (ca. 1 m) tiefer gelegenen
Begleitweg an die Einmündung der Straße Im Niederfeld in den Kreisverkehr
anzuschließen. Der Kreisring selbst hat eine durchgängig regelwerkskonforme
Querneigung von 2,5 %, die zur Entwässerung notwendig ist. Die
Verkehrssicherheit ist durch die o. g. Gegebenheiten nicht gefährdet. Der Kreisverkehr wurde im Dezember
2014 baulich abgenommen, Unebenheiten die als Mangel zu bezeichnen gewesen
wären, wurden dabei nicht festgestellt. Sollten innerhalb der, im Dezember 2018
ablaufenden, Gewährleistungsfrist Mängel auftreten, wird das Amt für Straßenbau
und Erschließung diese im Rahmen der Gewährleistungsnachschau beseitigen
lassen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 05.09.2016, V 138